Chancengerechtigkeit: Austausch für alle

  Studierende im Hörsaal Urheberrecht: © Mario Irrmischer

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Christine Sabrowski

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Amelie Meiners

Erasmus Hochschulkoordination

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Ein Auslandsaufenthalt im Studium ist eine bereichernde Erfahrung sowohl in privater als auch beruflicher Hinsicht. Unser Ziel ist es, dass möglichst viele Studierende einen Abschnitt ihres Studiums in einem anderen Land verbringen können. Diese Seite richtet sich an Studierende in besonderen Lebenslagen und hilft ihnen bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes.

Im Fokus stehen hierbei Studierende mit einem oder mehreren Kindern, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Erstakademikerinnen und Erstakademiker und erwerbstätige Studierende.

Um gezielt Angebote ausländischer Universitäten im Bereich der Inklusion zu finden, hilft Ihnen zusätzlich die Seite Inclusive Mobility.

 

Auslandsstudium: Studierende mit einem oder mehreren Kindern

Der Familienservice und das International Office der RWTH Aachen unterstützen Studierende mit einem oder mehreren Kindern, die einen Auslandsaufenthalt anstreben und bieten einen Beratungs- und Infoservice rund um das Thema Auslandsstudium mit Kind.

Dort erhalten Sie Informationen zu Beratungsstellen und Ansprechpersonen außerhalb und innerhalb der Hochschule. Weiterhin werden Sie bei der Recherche nach Betreuungsmöglichkeiten während Ihres Auslandsaufenthalts unterstützt.

Bei Interesse betreut Sie das Gleichstellungsbüro gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch (siehe Kontaktbox). Weitere Informationen erhalten Sie außerdem in den FAQ am Ende der Seite, auf der Informationsseite des DAAD und auf der Informationsseite Familie in der Hochschule. Best Pratice-Beispiele für familienfreundliche Partnerhochschulen finden Sie auf der ENHANCE Website: Mobility for all.

 

Auslandsstudium: Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

Seit 1999 fördert der DAAD die Mobilität von Teilnehmenden mit Beeinträchtigung. Die RWTH berät Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit im Rahmen der Initiative VORSCHUB. Weitere Informationen (insbesondere im Rahmen des Erasmus Programms) und Erfahrungsberichte finden Sie auf der Seite des DAAD zum Thema Auslandsmobilität von Menschen mit Behinderung. Für die Förderung von Studierenden mit Behinderung im Rahmen des Erasmus Programms lesen Sie bitte den Abschnitt „Erasmus+ Sonderförderung“.

Darüber hinaus hat der Berliner Verein Sozialhelden e.V. die Internetseite wheelmap.org ins Leben gerufen. Die Seite erleichtert Menschen, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, die Orientierung in einer fremden Stadt. Anhand einer Online-Karte können User weltweit rollstuhlgerechte Restaurants, Cafés und Bushaltestellen mit einem Ampelsystem nach Barrierefreiheit bewerten.

Auch das Erasmus Student Network, kurz ESN, stellt mit der Internetseite mapped.eu eine Rating-Plattform zur Bewertung barrierefreier Orte zur Verfügung und legt den Fokus dabei auf die Barrierefreiheit europäischer Hochschulen. Bei einer geplanten Mobilität können Geförderte so vorab nachlesen, ob ein Hochschulgebäude beispielsweise mit einer Rampe oder einem Fahrtstuhl ausgestattet ist.

Informationen und Ansprechpersonen für barrierefreie Partnerhochschulen im Rahmen des ENHANCE Netzwerks, finden Sie auf der Website: Mobility for all.

 

Erasmus+ Sonderförderung: Finanzielle Zuschüsse für besondere Bedarfe

Im Rahmen des Erasmus Programms können Sie Erasmus Praktika und/oder Erasmus Studienaufenthalte im europäischen Ausland absolvieren. Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus Programm. Daher können bestimmte Studierendengruppen (zusätzlich zur regulären Erasmus+ Finanzierung) Zuschüsse für besondere Bedürfnisse beantragen, diese werden als Sonderförderung bezeichnet. Die Sonderförderung beträgt 250 Euro pro regulärem Fördermonat und ist sowohl bei Erasmus Praktika als auch bei Erasmus Studienaufenthalten möglich. Der Zuschuss ist nur jeweils einmal anwendbar und nicht kombinierbar.

Folgende Studierendengruppen kommen für eine Sonderförderung in Frage:

  • Studierende mit Behinderung (Grad der Behinderung ab 20)
  • Studierende mit chronischer Erkrankung, die nachweislich Mehrkosten im Ausland verursacht
  • Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit einem oder mehreren Kindern durchführen
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
    Welche Voraussetzungen und Nachweise zu erbringen sind, entnehmen Sie bitte den FAQ.
  • Erwerbstätige Studierende
    Welche Voraussetzungen und Nachweise zu erbringen sind, entnehmen Sie bitte den FAQ.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Ab dem akademischen Jahr 2022/23 können Teilnehmende mit einem festgestellten Grad der Behinderung ab 20, Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Studierende mit einem oder mehreren Kindern Langanträge für ihre „realen Kosten“ stellen, um auslandsbedingte Mehrkosten in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Semester erstattet zu bekommen.
  • Auch Langanträge für vorbereitende Reisen können gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ am Ende der Seite und auf der Webseite des DAAD zum Thema Sonderförderung. Bei weiteren Fragen rund um das Thema Erasmus+ Sonderförderung wenden Sie sich gerne an Amelie Meiners.

 

FAQ Allgemein

Wer kann mich zum Beispiel zur Ausstattung oder Barrierefreiheit an der Gastuniversität beraten?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die die Partnerinstitution betreffen, an das Incomings-Büro der Partnerinstitution.

Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich hierzu bitte an die Erasmus Hochschulkoordinatorin Amelie Meiners (bei Erasmus Aufenthalten) oder an Benjamin Pietsch (bei außereuropäischen Aufenthalten).

Wie viele ECTS sind für den Studienaufenthalt mindestens zu planen?

Erasmus Studierende der RWTH sind verpflichtet, an der Partnerhochschule mindestens 15 ECTS pro gefördertem Semester zu erlangen und mit dem Transcript of Records der Partnerhochschule nach Aufenthaltsende nachzuweisen.

In begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel eine Behinderung oder chronische Erkrankung) kann jedoch bereits im Vorfeld mit der Auslandskoordination der Fakultät beziehungsweise Fachgruppe eine Sondergenehmigung für eine geringere ECTS-Summe schriftlich vereinbart werden.

Wie teuer ist ein Auslandsaufenthalt?

Die Kosten für einen Auslandsaufenthalt variieren je nach Zielland und Unterkunftsart. Informationen zu den länderspezifischen Lebenshaltungskosten finden Sie in der Länderübersicht des DAAD.

Allgemein gilt: Die Unterbringung im Studierendenwohnheimen ist in der Regel deutlich günstiger als eine Privatunterkunft. Bitte beachten Sie außerdem, dass zusätzliche Kosten durch die parallele Miete in Deutschland, Versicherungen, Transportkosten et cetera auf Sie zukommen können.

 

FAQ Erasmus+ Sonderförderung

Wie hoch ist die Erasmus+ Sonderförderung?

Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Stipendienmonat und wird zusätzlich zur regulären Erasmus Förderung ausgezahlt.

Der Zuschuss für Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen ist für Geförderte nur jeweils einmal anwendbar, auch wenn mehrere der Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind.

Wie kann ich eine Erasmus+ Sonderförderung beantragen?

Der Bedarf für einen Zuschuss im Rahmen der Erasmus+ Sonderförderung wird durch das Einreichen einer Selbsterklärung beantragt. Die Vorlage erhalten Erasmus-Studierende vor Mobilitätsbeginn voraussichtlich mit Erhalt des Grant Agreements. Bitte beachten Sie hierzu die E-Mails des Erasmus Outgoing Student Support für weitere Informationen.

Die Vorlage ist auszufüllen, zu unterschreiben und dem Erasmus Outgoing Student Support fristgerecht einzureichen. Abgaben nach der Frist können nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Angabe des Bedarfs zur Sonderförderung innerhalb der Erasmus-Bewerbung ist nicht ausreichend, um die Sonderförderung zu erhalten.

Welche Nachweise sind für die Erasmus+ Sonderförderung zu erbringen? (Stand: April 2022)

  • Studierenden mit Behinderung: Studierende müssen eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben, in welcher sie unterschriftlich versichern, die entsprechenden Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. Die Vorlage wird mit Zusendung des Grant Agreements zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus muss auf Anfrage ein Nachweis über den Grad der Behinderung ab 20 in Form eines Schwerbehindertenausweises oder ärztlichen Attests eingereicht werden.
  • Studierende mit chronischer Erkrankung: Studierende müssen eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben, in welcher sie unterschriftlich versichern, die entsprechenden Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. Die Vorlage wird mit Zusendung des Grant Agreements zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus muss auf Anfrage ein Attest des Hausarztes eingereicht werden. Das Attest muss bestätigen, dass eine chronische Erkrankung vorliegt und dadurch Mehrkosten im Ausland zu erwarten sind.
  • Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit einem oder mehreren Kindern durchführen: Studierende müssen eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben, in welcher sie unterschriftlich versichern, die entsprechenden Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. Die Vorlage wird mit Zusendung des Grant Agreements zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus müssen auf Anfrage die Geburtsurkunde beziehungsweise Geburtsurkunden und Reisedokumente des Kindes beziehungsweise der Kinder eingereicht werden.
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus): Studierende müssen eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben, in welcher sie unterschriftlich versichern, die entsprechenden Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. Die Vorlage wird mit Zusendung des Grant Agreements zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus muss auf Anfrage eine formlose Selbsterklärung der Eltern hinsichtlich des akademischen Werdegangs eingereicht werden.
  • Erwerbstätige Studierende: Studierende müssen eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben, in welcher sie unterschriftlich versichern, die entsprechenden Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. Die Vorlage wird mit Zusendung des Grant Agreements zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus müssen auf Anfrage Gehaltsnachweise und der Arbeitsvertrag eingereicht werden.

Was ist ein Langantrag für Realkosten?

Ab dem akademischen Jahr 2022/23 können Teilnehmende mit einem festgestellten Grad der Behinderung ab 20, Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Studierende mit einem oder mehreren Kindern Langanträge für ihre „realen Kosten“ stellen, um auslandsbedingte Mehrkosten in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Semester erstattet zu bekommen.

Der Langantrag ersetzt den regulären Zuschuss in Höhe von 250 Euro pro Monat im Rahmen der Sonderförderung. Der Antrag sollte daher nur gestellt werden, wenn die Mehrkosten den regulären Zuschuss übersteigen. Der fertige Antrag ist mindestens zwei Monate vor Mobilitätsbeginn einzureichen.

Zur Antragsstellung berät Sie die Erasmus Hochschulkoordinatorin gerne weiter. Einen ersten Eindruck zur Antragsstellung gibt Ihnen das Antragsformular von 2021/22 im Downloadbereich am Ende der Seite.

Auch Langanträge für vorbereitende Reisen können in Absprache mit der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin gestellt werden.

Wie sicher ist es, dass ich die Sonderförderung erhalte?

Wenn Sie die Förderung fristgerecht beantragen und die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie ein Anrecht darauf, diese zu erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen bei erwerbstätigen Studierenden erfüllt sein?

Das Netto-Einkommen muss mindestens sechs Monate am Stück zwischen 450 Euro und 850 Euro betragen. Es kann auch das Netto-Einkommen mehrerer Tätigkeiten zusammengezählt werden, solange das Gesamteinkommen in dem angegebenen Einkommensrahmen liegt. Der nachzuweisende Beschäftigungszeitraum beginnt frühestens sechs Monate vor Versand der Bewerbung und endet spätestens mit Antritt der Mobilität. Die Tätigkeit wird nicht in Selbstständigkeit ausgeübt. Studiengänge bei denen ein festes Gehalt gezahlt wird (zum Beispiel duale Studiengänge) sind ebenfalls von der Sonderförderung ausgeschlossen.

Muss der Job gekündigt werden, wenn man einen Antrag auf Sonderförderung für erwerbstätige Studierende stellen möchte?

Die Tätigkeit darf während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, et cetera). Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

Welche Voraussetzungen müssen bei Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus erfüllt sein?

Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule. Dazu zählen auch im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (beispielsweise Physiotherapie). Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.

Wer gilt als Bezugsperson bei Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus?

Es gilt die Person beziehungsweise die zwei Personen, mit denen Sie aufgewachsen sind. Hierbei muss es sich also nicht zwingend um die leiblichen Eltern handeln. Sollte ein oder beide Elternteile bereits verstorben sein, wird im Falle einer Prüfung eine kurze schriftliche Erläuterung des akademischen Werdegangs angefordert.

 

FAQ Studierende mit Kind beziehungsweise Kindern

An wen soll ich mich wenden, wenn es um Kinderbetreuung, Wohnen oder Schule vor Ort geht?

Für Studierende mit Kindern ist es zu empfehlen, sich frühzeitig mit dem International Office oder dem Familienservice der ausländischen Gasthochschule in Verbindung zu setzen. Sie können Informationen über Betreuungsangebote und Wohnungsangebote für Studierende mit Kind beziehungsweise Kindern zukommen lassen.

Was ich muss bei der Kinderbetreuung und Schule beachten?

Erkundigen Sie sich vorab über die Kinderbetreuungsmöglichkeiten für studierende Eltern an der Gasthochschule und eventuelle weitere Angebote.

Es ist auch zu empfehlen, sich über die Schulferien im Gastland zu informieren, um eine Kinderbetreuung zu organisieren.

Falls Sie bereits einen Kita-Platz in Deutschland haben, sollten Sie sich bei der Kitaleitung erkundigen, inwiefern der Platz während des Auslandsaufenthaltes freigehalten werden kann.

Schulpflicht im Ausland

In einigen Ländern besteht eine Schulpflicht bereits vor dem sechsten Geburtstag. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig, ab welchem Alter im Gastland die Schulpflicht besteht.

Kann ich Kindergeld und Elterngeld im Ausland weiter beziehen?

Sobald der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist, zu Ausbildungszwecken erfolgt und der Wohnsitz weiterhin in Deutschland gemeldet ist, kann der Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld aufrechterhalten werden. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit der Familienkasse beziehungsweise Elterngeldstelle in Verbindung setzen.

Kann ich BAföG im Ausland erhalten?

BAföG-Empfängerinnen und -empfänger können in der Regel auch bei einem Studium im Ausland BAföG erhalten. Auf der Webseite BAföG im Ausland finden Sie weitere Informationen.

Ist meine Krankenversicherung im Ausland gültig?

Wenden Sie sich zunächst an Ihre Krankenkasse und erkundigen Sie sich, inwieweit Ihr derzeitiger Krankenversicherungsschutz im Gastland gültig ist und ob für mitreisende Familienangehörige ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Welche Dokumente soll ich mitnehmen?

Um mit einem Kind im Ausland zu studieren, wird empfohlen, die folgenden Dokumente mitzubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Sorgerecht
  • Vollmacht des anderen Elternteils, wenn Sie allein mit Ihrem Kind beziehungsweise Ihren Kindern reisen
  • Krankenversicherungskarten der Familienmitglieder
  • Medizinische Dokumentation (zum Beispiel Vorsorgeheft, Impfausweis et cetera)

 

Verwandte Themen

  • IGaD

    Integration Team – Human Resources, Gender and Diversity der RWTH

  • GSP

    Gleichstellungsprojekt der Studierendenschaft der RWTH (AStA)

  • Vorschub

    Vertretung Studierender mit Behinderung und chronischer Erkrankung (AStA)

  • Queerreferat

    an den Aachener Hochschulen e.V.: Anlaufstelle für LSBTIQ*s

  • Arbeiterkind.de

    Gruppe Aachen

  • First Generation Aachen e.V.

    Netzwerk für Erstakademikerinnen und Erstakademiker in Aachen