Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken
Staff Training Assignment = STA
Ansprechpartnerin
Telefon
- work
- +49 241 80 90863
- E-Mail schreiben
In Ergänzung der Förderung der Mobilität von Studierenden bietet das Erasmus+ Programm auch Förderung von Lehraufenthalten an europäischen Gasthochschulen.
Gastdozentinnen und -dozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Zielgruppe
Folgender Personenkreis kann einmal pro akademischem Jahr teilnehmen und finanziell im Rahmen des Erasmus+ Programms gefördert werden:
- Professorinnen, Professoren, Dozentinnen, Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur RWTH Aachen
- Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen an der RWTH Aachen
- Emeritierte Professorinnen und Professoren sowie pensionierte Lehrende der RWTH Aachen
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RWTH Aachen
Programmländer
Mitgliedstaaten der EU
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Programmländer außerhalb der EU
Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich
Für Länder, die nicht zu den Programmländern zählen, nutzen Sie bitte das Angebot für RWTH Staff Mobility Worldwide.
Hinweis
Die Mobilität muss an einer ausländischen Hochschule mit gültiger Erasmus-Charta für die Hochschulbildung, kurz ECHE, stattfinden. Das Programmland darf nicht das Hauptwohnsitzland der antragstellenden Person sein.
Förderbedingungen
- Eine Erasmus+ Mobilität zu Lehrzwecken ist von minimal zwei aufeinander folgenden Tagen bis maximal 60 Tagen möglich. Für die RWTH gilt, dass maximal zehn Arbeitstage der Mobilität aus Erasmus+ Mitteln finanziert werden.
- Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden in einer Woche oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums umfassen wie zum Beispiel:
- Drei Tage Aufenthalt – acht Stunden Lehre
- Sieben Tage Aufenthalt – acht Stunden Lehre
- Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche bzw. sieben Tage hinaus werden die Unterrichtsstunden anteilig berechnet. Beispiel: Acht Tage Aufenthalt – aufgerundet neun Stunden Lehre
- Der Aufenthalt an der Zielhochschule kann nur dann gefördert werden, wenn vorher eine schriftliche Vereinbarung in Form eines Erasmus+ Abkommens für den fraglichen Zeitraum und die Aktionsform STA geschlossen wurde.
- Die Teilnahme an Konferenzen kann nicht gefördert werden. Gleiches gilt für Besuche zur Anbahnung neuer Hochschulpartnerschaften.
- Die finanzielle Förderung von Fahrt- und Aufenthaltskosten erfolgt an der RWTH nach dem Landesreisekostengesetz beziehungsweise der Auslandskostenerstattungsverordnung.
- Grundsätzlich sollte die Möglichkeit einer Vorfinanzierung des Auslandsaufenthaltes durch Fakultäts- oder Institutsmittel gegeben sein. Daher werden Sie im Antrag – dem sogenannten Mobility Agreement – um die Angabe eines PSP-Elementes gebeten, aus dem die Vorfinanzierung erfolgen kann. Nach Abrechnung der Reisekosten wird der durch Erasmus+ förderfähige Betrag dem von Ihnen im Mobility Agreement genannten PSP-Element gutgeschrieben. Bitte sprechen Sie uns an, wenn diese Voraussetzung nicht gegeben sein sollte.
- Erasmus+ will die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund wird Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Behinderung der Zugang zum Programm erleichtet und eine Sonderförderung gewährt. Für Informationen zur Sonderförderung wenden Sie sich bitte an Yanyan Shen.
- Im Falle einer Stornierung können angefallene Kosten nicht aus Erasmus-Mitteln übernommen werden.
Organisation
Bitte initiieren Sie den Lehraufenthalt im Ausland selbst und organisieren ihn gemeinsam mit der gastgebenden Hochschule. Idealerweise ist ein solcher Lehraufenthalt reziprok, ermuntern Sie also bitte Ihre Partnerinnen und Partner zu einem Gegenbesuch an der RWTH.
Bitte denken Sie daran, während Ihres Auslandsaufenthaltes für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit der Bewilligung der Erasmus+ Förderung keinerlei Versicherung verbunden ist.
Antrag und Dokumente
Bitte reichen Sie spätestens sechs Wochen vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt das Mobility Agreement über das Online-Formular ein. Das Mobility Agreement muss vollständig ausgefüllt sein und Ihre Unterschrift, die Unterschrift Ihrer Vorgesetzten/Ihres Vorgesetzten und die einer verantwortlichen Person der Partnerhochschule tragen.
Weitere Dokumente und Informationen, die für die finanzielle Förderung erforderlich sind, werden bei Bewilligung des Antrags verschickt.
Sicherheitshinweis
In Anbetracht der derzeit angespannten politischen Lage in einigen Erasmus-Programmländern sowie aufgrund der Coronavirus-Pandemie möchten wir Ihnen empfehlen, vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt regelmäßig die Sicherheitshinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten.