Heinrich-Hertz-Stipendien
Steckbrief
Eckdaten
- Zielgruppe:
- Doktorandinnen und Doktoranden
Post-Docs
Sonstige
- Richtung / Ort:
- Incomings
Outgoings
Hinweise auf die Antragstellung für die Gewährung von Stipendien der Heinrich-Hertz-Stiftung
Die Heinrich-Hertz-Stiftung ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie fördert die Wissenschaft durch den internationalen Austausch von Hochschullehrerinnen und -lehrern und Forschenden, von wissenschaftlichen Nachwuchskräften und besonders qualifizierten Studierenden.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Nordrhein-Westfalen können ein Stipendium für einen Forschungsaufenthalt im Ausland erhalten, ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für einen Forschungsaufenthalt in Nordrhein-Westfalen.
Ein Antrag kann nicht vom Bewerbenden selbst gestellt werden, sondern nur von in Nordrhein-Westfalen tätigen Fachprofessorinnen und -professoren beziehungsweise Fachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.
Bitte senden Sie Ihren Antrag in zweifacher Ausführung an das
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
– Heinrich-Hertz-Stiftung –
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Frau Schneider-Salomon | +49 211 896 4266 |
Frau Schöler | +49 211 896 4343 |
Den Antrag begleitende Unterlagen
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Lebenslauf des Bewerbers (in deutscher Sprache) unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdeganges
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Je eine Kopie der Zeugnisse über bisher abgelegte wissenschaftliche Prüfungen (gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung); bei Studierenden auch des Abiturzeugnisses oder eines als gleichwertig anerkannten Zeugnisses.
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zu 1. und 2.:
Dies gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits hauptamtlich als Universtätslehrende oder in gleichwertiger wissenschaftlicher Position tätig sind. Hier genügt die Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs. -
Darstellung des geplanten Vorhabens (mit Zeitplan).
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Genaue Angaben zu Dauer und Höhe des beantragten Stipendiums (mit Begründung). Je nach Lage des Falles bitten wir um Angabe der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewerberin oder des Bewerbers, über die Höhe der weiterlaufenden Bezüge, der Eigenbeteiligung und etwaiger Zuschüsse von dritter Seite oder Unterhaltsleistungen
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Bei einem Studienaufenthalt deutscher Stipendiaten und Stipendiatinnen im Ausland sollte eine bestätigende Bescheinigung der einladenden Einrichtung im Ausland oder des internationalen Forschenden beigefügt werden.
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Bei internationalen Antragstellerinnen und Antragstellern Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, bei Deutschen Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse des Gastlandes.
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Angaben über die beabsichtigte weitere Tätigkeit der Stipendiatin oder des Stipendiaten nach Abschluss des Stipendiums.
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Erklärung der Antragstellerin oder des Antragstellers bzw. der Bewerberin des Bewerbers, ob und bei welcher anderen Stelle in der Bundesrepublik Deutschland bereits ein Stipendium – gegebenenfalls mit welchem Erfolg beantragt worden ist. Kopien bitte beifügen!
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Benennung von zwei Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern anderer Hochschulen, die gegebenenfalls um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten werden können (mit Adresse, Telefonnummer und Faxnummer)
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Wir bitten Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Voraussetzung Ihrer Beurlaubung (zur eventuellen Wahrnehmung des Stipendiums) und die Frage der Weitergewährung ihrer Dienstbezüge rechtzeitig vor Antragstellung zu klären.
Förderinstitution
Bewerbung
Bewerbung an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie