Otto-Junker-Stipendien
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Eckdaten
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Hinweise zur Vergabe von Stipendien aus Mitteln der Otto-Junker-Stiftung
Otto-Junker-Stipendien stehen für deutsche und denen gleichgestellte an der RWTH vollimmatrikulierte Studierende der Studiengänge „ Elektrotechnik und Informationstechnik“ sowie der „Metallurgie und Werkstofftechnik“ mit guten Studienleistungen zur Teilfinanzierung von Auslandsstudienvorhaben zur Beantragung bereit.
Vor der Bewerbung um ein Otto-Junker-Stipendium müssen folgende Punkte berücksichtigt bzw. erfüllt sein:
- Abgelegtes Vordiplom oder mindestens zwei erfolgreich absolvierte Jahre in einem Bachelor-Studiengang.
- Das Auslandsstudienvorhaben darf nicht später als im 12. Fachsemester angetreten werden.
- Die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes soll 3 Monate nicht unterschreiten und 12 Monate nicht überschreiten. Eine Stipendierung ist bis zu 10 Monaten möglich.
- Durch einen Fachprofessor muss durch ein Gutachten die Integrierbarkeit der im Ausland erbrachten Studienleistungen in das RWTH - Studium bestätigt werden.
- Das Stipendium dient nicht zur Finanzierung von Studienzeiten zur Erlangung eines ausländischen Grades.
- Finanziert werden nur Studienaufenthalte an Universitäten im Ausland, die nicht mit den hiesigen Fakultäten für „Elektrotechnik und Informationstechnik“ bzw. der „Metallurgie und Werkstofftechnik“ in ERASMUS- oder vergleichbaren Netzwerken verbunden sind.
- Bevor ein Antrag auf Stipendienzahlung geprüft wird, muss nachgewiesen sein, ob und inwieweit von anderen Stellen finanzielle Zuschüsse gewährt werden. (BAföG, DAAD, Gasthochschule etc.)
- Im Laufe der Antragstellung sollen sich die Studierenden bei dem Vorsitzenden des Beirates der Otto Junker Stiftung, Herrn Professor Wolfgang Bleck, Institut für Eisenhüttenkunde, Telefon: 80 95782, persönlich vorgestellt haben.
Folgende Kosten können durch die Otto Junker Stiftung bezuschusst werden:
- Lebenshaltungskosten. Hier werden die länderspezifischen Sätze des DAAD , die eine monatlichen Eigenleistung von etwa € 300 erfordern, zugrundegelegt.
- Reisekosten bei Studienaufenthalten im aussereuropäischen Ausland. Hier gelten die Sätze des DAAD für die Bezuschussung von Reisekosten im Zusammenhang mit Praktikantentätigkeit.
Nicht zuschussfähig sind sonstige Zusatzkosten, wie z. B. Studiengebühren und erhöhte Krankenkassenbeiträge.
Nicht gefördert werden Praktikantentätigkeiten.
Hier finden Sie das Antragsformular.
Anträge müssen vollständig mit einem Gutachten eines Fachprofessors mindestens 3 Monate vor Antritt des Auslandsstudienvorhabens beim International Office eingereicht sein. Nach Prüfung und Entscheidungsvorschlag durch das International Office werden die Anträge an den Beirat der Otto Junker Stiftung, vertreten durch Herrn Professor Bleck, weitergereicht.
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