Stadtplanung M.Sc.
Steckbrief
Eckdaten
- Abschluss:
- Master of Science
- Studienbeginn:
- Winter-, Sommersemester
- Regelstudienzeit:
- 4 Semester
- ECTS-Punkte:
- 120Mehr Informationen
Was ist damit gemeint?
ECTS sind Leistungspunkte, die den Arbeitsaufwand im Studium messen.
- Sprache:
- Deutsch
Zugangsvoraussetzungen
-
1. Hochschulabschluss, fachliche Vorbildung gem. PO
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Was ist damit gemeint?
Ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Kenntnisse sind in der jeweiligen Prüfungsordnung (PO) festgelegt.
-
Sprachkenntnisse in Deutsch
Mehr Informationen
Was ist damit gemeint?
Zur Einschreibung in diesen Studiengang muessen Sie Kenntnisse in der Unterrichtssprache nachweisen. Details regelt die Pruefungsordnung.
Zulassung für Erstsemester
- frei
kein NC
Zulassung höhere Semester
- frei
kein NC
Termine und Fristen
Ziel des Masterstudiengangs Stadtplanung ist die Befähigung der Absolvent/innen zur Tätigkeit als Stadtplanerin und Stadtplaner. Diese umfasst die Erarbeitung städtebaulicher Pläne, die Durchführung planungsbegleitender Tätigkeiten und von Steuerungs- bzw. Lenkungsaufgaben in den Kompetenzfeldern Stadtentwicklung, Stadt- und Landschaftsplanung sowie Städtebau. Hierzu vermitteln die Module des Studiengangs als spezifisches Profil unserer Fakultät eine Kombination aus Entwurfskompetenz und einem breiten interdisziplinären Wissen mit besonderer Nähe zur Architektur.
Die Studierenden werden von Beginn ihres Studiums geschult, interdisziplinär zu arbeiten und zu denken, um im Beruf zwischen Planungsbedingungen, funktionalen, räumlichen, gesellschaftlichen, technischen und rechtlichen Anforderungen und Gestaltungsintentionen vermitteln zu können.
Im Zentrum der Ausbildung steht das projektorientierte Studium, das gleichermaßen enge Bezüge zur Berufspraxis und zur Forschung hat. Die Projekte nehmen in den ersten drei Semestern jeweils die Hälfte der studentischen Arbeitszeit ein. Sie können als städtebaulich orientiertes ganzheitliches Projekt (Entwurf) oder wissenschaftliches Projekt zu Teilaspekten und stadtplanerisch relevanten Fragestellungen (Studienarbeit) bearbeitet werden. Kern jeder Projektarbeit ist die Bearbeitung komplexer, teils interdisziplinärer Fragestellungen bzw. Entwurfsaufgaben in städtischen, dörflichen oder regionalen Kontexten. Inhaltlich geht es hierbei vor allem um die Erarbeitung von Strategien nachhaltiger Stadt- und Landschaftsentwicklung sowie deren Steuerung, um innovative Flächenentwicklung und Redevelopmentaufgaben sowie um den Umgang mit kulturellem Erbe.
Die Projektarbeit wird durch ergänzende Module zu den historischen, sozial-, umwelt-, rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Aspekten der Stadt- und Regionalplanung begleitet. Hervorzuheben ist ferner das Forschungsfeld, in dem eine Mitarbeit an aktuellen Forschungsthemen der Fakultät stattfindet.
Das letzte Semester ist der Abschlussarbeit vorbehalten. Studierende sollen ihrer fortgeschrittenen Ausbildung entsprechend ihre individuelle Qualifikation an einem integral zu behandelnden Projekt beweisen.
Detaillierte Informationen zum Studienverlauf finden Sie auf den Internetseiten der Fakultät.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Studienaufnahme ist ein erster Hochschulabschluss – in der Regel ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Architektur, Stadt- oder Raumplanung beziehungsweise in einer fachnahen Disziplin. Die geforderte fachliche Vorbildung ist in der Prüfungsordnung formuliert. Die Feststellung, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, trifft der Prüfungsausschuss. Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Internetseiten der Fakultät.
Ein sechsmonatiges Büropraktikum muss spätestens zur Zulassung zur Masterarbeit nachgewiesen werden.
Berufsqualifikation
Der Masterstudiengang ist auf die umfassende Tätigkeit von Stadtplanerinnen und Stadtplanern in Deutschland bzw. im europäischen Wirtschaftsraum ausgerichtet. Er bildet sowohl für die klassischen Arbeitsfelder als auch für neue Aufgabenbereiche aus. Das typische Spektrum möglicher Arbeitgeber reicht hierbei von privaten Planungsbüros über die Immobilienwirtschaft, Verbände, Institutionen und Forschungseinrichtungen bis hin zu öffentlichen Verwaltungen, insbesondere den Bau- und Planungsbehörden der Kommunen, der Länder und des Bundes.
Die Inhalte und Qualifikationsziele der deutschsprachigen Studiengänge und die Module der Fakultät für Architektur an der RWTH Aachen berücksichtigen die Vorgaben der berufsständischen Kammern für Architektinnen und Architekten beziehungsweise Stadtplanerinnen und Stadtplanern und die Vorgaben der europäischen und internationalen Ausbildungsrichtlinien als Mindeststandards, wobei diese Anforderungen erst nach Abschluss der zweistufigen Studiengänge – Bachelor of Science in Architektur und Master of Science in Architektur beziehungsweise Master of Science in Stadtplanung – erfüllt werden.
Die Master-Abschlüsse befähigen ferner zur Tätigkeit im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung bzw. zum Zugang zum Technischen Referendariat mit Abschluss Zweites Staatsexamen (Bauassessor/Bauassessorin oder Regierungs-Baumeister/Regierungs-Baumeisterin) und zur Promotion an einer europäischen Hochschule.
Modulhandbuch und Prüfungsordnungen
Das Modulhandbuch stellt alle Module des Studienganges vor und bietet damit einen umfassenden Einblick in seine Inhalte.
Prüfungsordnungen hingegen regeln rechtsverbindlich Studienziele, Studienvoraussetzungen, Studienablauf und Prüfungen.
Regelungen, die grundsätzlich für alle Bachelor- und Masterstudiengänge gelten, sowie Angaben zum Nachweis der gegebenenfalls geforderten Sprachkenntnisse finden sich in der Übergreifenden Prüfungsordnung der RWTH. Diese Regelungen werden für jeden einzelnen Studiengang in einer fachspezifischen Prüfungsordnung aufgegriffen, detaillierter formuliert und auf die spezifischen Fachinhalte angewendet.
Existieren in einer Übergangsphase für einen Studiengang zwei Prüfungsordnungen, gilt für Studienanfänger automatisch die aktuellste Fassung.
Modulhandbuch
Fachspezifische Prüfungsordnung
Übergreifende Prüfungsordnung der RWTH
Fakultät
Der Masterstudiengang Stadtplanung wird angeboten von der Fakultät für Architektur.