Studiengangsevaluation
Ziele der Studiengangsevaluation
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Stärken und Schwächen der betrachteten Lehreinheiten herausarbeiten
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Lehr- und Studienbetrieb transparenter machen
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Studien- und Prüfungsablauf optimieren
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Weiterentwicklung eines Studiengangs
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Auseinandersetzung mit den Zielen des Studiengangs
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Erfüllung von gesetzlichen Auflagen gemäß § 7 des Hochschulgesetzes
Die Studiengangsevaluation ist das interne Qualitätssicherungsverfahren, das die Analyse des Ist-Zustands und die Weiterentwicklung eines Studiengangs zum Gegenstand hat. Die Studiengangsevaluation wird in einem Turnus von acht Jahren durchgeführt und erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Semestern.
Die Studiengangsevaluation ist partizipatorisch angelegt und bietet daher sowohl den Studierenden als auch dem wissenschaftlichen Personal die Möglichkeit, an der Analyse des Ist-Zustandes und der Entwicklung von Lehrzielen und Maßnahmen und deren Umsetzung beteiligt zu werden. Die beteiligten Fakultäten bilden dazu eine Evaluationsprojektgruppe, kurz EPG, die sich aus Studierenden und Lehrenden zusammensetzt. Aufgabe der EPG ist die Auseinandersetzung mit den Zielen des Studiengangs, die sich aus den selbstausgewählten Qualitätszielbereichen ergeben, und der Vergleich mit dem erreichten Status Quo.
Ergebnis der fachinternen Diskussion innerhalb der Evaluationsprojektgruppe ist ein Evaluationsbericht, in dem für die gewählten Ziele und identifizierten Schwächen des Studiengangs Maßnahmen abgeleitet werden. In dem Maßnahmenkatalog werden ausschließlich die Ziele aufgegriffen, die nicht erreicht wurden und für die dementsprechend Lösungsansätze formuliert beziehungsweise ausgearbeitet werden.
Im Anschluss erfolgt ein Audit, an dem sowohl hochschulinterne als auch Gutachtende außerhalb der RWTH beteiligt werden. Ziel des Audits ist die Finalisierung des Maßnahmenkatalogs, das heißt die Verständigung auf Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die identifizierten Schwächen des Studiengangs zu mildern beziehungsweise zu beheben und die selbst gesteckten Zielwerte der Qualitätsziele zu erreichen. Im Nachgang befassen sich unterschiedliche Gremien der RWTH mit der Frage, ob eine Zertifizierung ausgesprochen werden kann. Die Entscheidung über die Zertifizierung des Studiengangs obliegt dem Rektorat. Die Erfüllung der Maßnahmen wird fakultätsintern verfolgt sowie im Rahmen der Jahresgespräche zwischen der Hochschulleitung und den Fachschaften beziehungsweise Fakultätsleitungen überprüft. Durch diese kontinuierliche Überprüfung findet somit auch eine Schließung des an der RWTH aufgestellten Qualitätsregelkreises statt.