Architektur M.Sc.

 

Steckbrief

Eckdaten

Abschluss:
Master of Science
Studienbeginn:
Winter-, Sommersemester
Regelstudienzeit:
4 Semester
ECTS-Punkte:
120Mehr Informationen

Was ist damit gemeint?

ECTS sind Leistungspunkte, die den Arbeitsaufwand im Studium messen.

Sprache:
Deutsch

Zugangsvoraussetzungen

  • 1. Hochschulabschluss, fachliche Vorbildung gem. PO Mehr Informationen

    Was ist damit gemeint?

    Ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Kenntnisse sind in der jeweiligen Prüfungsordnung (PO) festgelegt.

  • Sprachkenntnisse in Deutsch Mehr Informationen

    Was ist damit gemeint?

    Zur Einschreibung in diesen Studiengang muessen Sie Kenntnisse in der Unterrichtssprache nachweisen. Details regelt die Pruefungsordnung.

Zulassung für Erstsemester

frei
kein NC

Zulassung höhere Semester

frei
kein NC

Termine und Fristen

 

Vor dem Hintergrund eines im stetigen Wandel begriffenen Berufsbildes folgt die Fakultät mit dem konsekutiven Masterstudiengang Architektur dem Anspruch einer generalistischen, universitären Architekturausbildung als grundlegender Befähigung für den Architektenberuf und einer darauf aufbauenden berufsbegleitend möglichen Differenzierung. Eine wichtige Voraussetzung für die Tätigkeit des Architektenberufes ist demzufolge eine breite Vielfalt an Kenntnissen und Fähigkeiten. Dies spiegelt sich im Curriculum in einer großen Bandbreite an Fächern und Modulen wider, die von ingenieur-, über natur-, bis zu sozialwissenschaftlichen, von rechtlichen bis zu künstlerischen Inhalten reichen und aktuelle relevante Fragestellungen abbilden. Kerninhalte sind das Entwerfen, Planen, Konstruieren und Bauen von Architektur und Stadt auf der technischen, zivilisatorischen und gesellschaftlichen Höhe der Zeit.

Die Studierenden werden von Beginn ihres Studiums geschult, interdisziplinär zu arbeiten und zu denken, um im Beruf zwischen Planungsbedingungen, funktionalen und räumlichen Anforderungen und Gestaltungsintentionen, sowie Bautechnik und Bauorganisation vermitteln zu können.

 

Studienverlauf

Im Zentrum der Ausbildung steht das projektorientierte Studium, das gleichermaßen enge Bezüge zur Berufspraxis und zur Forschung hat. Die Projekte nehmen in den ersten drei Semestern jeweils die Hälfte der studentischen Arbeitszeit ein. Sie können als hochbaulich orientiertes ganzheitlich architektonisches Projekt (Entwurf) oder wissenschaftliches Projekt zu Teilaspekten und architektonisch relevanten Fragestellungen (Studienarbeit) bearbeitet werden.

Die Bearbeitung zunehmend komplexerer architektonischer Aufgabenstellungen mit unterschiedlichen strukturellen und inhaltlichen Schwerpunkten und der Verknüpfung mit Grundlagen auch anderer Disziplinen führen integratives Denken und konzeptuelles Gestalten beim architektonischen Entwerfen und Konstruieren zusammen.

Die Projektarbeit wird durch ergänzende Module zur Erlangung der Schlüsselkompetenzen für die Berufspraxis und der damit einhergehenden technisch-wissenschaftlichen und künstlerischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten begleitet. Besonders hervorzuheben sind die Forschungsfelder, in denen eine Mitarbeit an aktuellen Forschungsthemen der Fakultät stattfindet.

Das letzte Semester ist der Abschlussarbeit vorbehalten. Studierende sollen ihrer fortgeschrittenen Ausbildung entsprechend ihre individuelle Qualifikation an einem integral zu behandelnden Projekt beweisen.

Detaillierte Informationen zum Studienverlauf finden Sie auf den Internetseiten der Fakultät.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Studienaufnahme ist ein erster Hochschulabschluss - in der Regel ein abgeschlossenes Bachelorstudium Architektur. Die geforderte fachliche Vorbildung ist in der Prüfungsordnung formuliert. Die Feststellung, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, trifft der Prüfungsausschuss. Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Internetseiten der Fakultät.

Ein sechsmonatiges Büropraktikum muss spätestens zur Zulassung zur Masterarbeit nachgewiesen werden.

 

Berufsqualifikation

Der Masterstudiengang ist auf die umfassende Tätigkeit von Architektinnen und Architekten in Deutschland bzw. im europäischen Wirtschaftsraum ausgerichtet. Er bildet sowohl für die klassischen Arbeitsfelder als auch für neue Aufgabenbereiche aus. Das typische Spektrum möglicher Arbeitgeber reicht hierbei von privaten Architektur- und Planungsbüros über die Bau- und Immobilienwirtschaft, Verbände, Institutionen und Forschungseinrichtungen bis hin zu öffentlichen Verwaltungen, insbesondere den Bau- und Planungsbehörden der Kommunen, der Länder und des Bundes.

Die Inhalte und Qualifikationsziele der deutschsprachigen Studiengänge und die Module der Fakultät für Architektur an der RWTH Aachen berücksichtigen die Vorgaben der berufsständischen Kammern für Architektinnen und Architekten beziehungsweise Stadtplanerinnen und Stadtplanern und die Vorgaben der europäischen und internationalen Ausbildungsrichtlinien als Mindeststandards, wobei diese Anforderungen erst nach Abschluss der zweistufigen Studiengänge – Bachelor of Science in Architektur und Master of Science in Architektur beziehungsweise Master of Science in Stadtplanung – erfüllt werden.

Die Master-Abschlüsse befähigen ferner zur Tätigkeit im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung bzw. zum Zugang zum Technischen Referendariat mit Abschluss Zweites Staatsexamen (Bauassessor/Bauassessorin oder Regierungs-Baumeister/Regierungs-Baumeisterin) und zur Promotion an einer europäischen Hochschule.

 

Modulhandbuch und Prüfungsordnungen

Das Modulhandbuch stellt alle Module des Studienganges vor und bietet damit einen umfassenden Einblick in seine Inhalte.

Prüfungsordnungen hingegen regeln rechtsverbindlich Studienziele, Studienvoraussetzungen, Studienablauf und Prüfungen.

Regelungen, die grundsätzlich für alle Bachelor- und Masterstudiengänge gelten, sowie Angaben zum Nachweis der gegebenenfalls geforderten Sprachkenntnisse finden sich in der Übergreifenden Prüfungsordnung der RWTH. Diese Regelungen werden für jeden einzelnen Studiengang in einer fachspezifischen Prüfungsordnung aufgegriffen, detaillierter formuliert und auf die spezifischen Fachinhalte angewendet.

Existieren in einer Übergangsphase für einen Studiengang zwei Prüfungsordnungen, gilt für Studienanfänger automatisch die aktuellste Fassung.

Modulhandbuch
Fachspezifische Prüfungsordnung
Übergreifende Prüfungsordnung der RWTH

 

Fakultät

Der Masterstudiengang Architektur wird angeboten von der Fakultät für Architektur .