Anmeldung des Wohnsitzes und andere Behördengänge

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Wohnsitz anmelden

Sobald Sie länger als drei Monate in Aachen bleiben, müssen Sie Ihre Adresse anmelden. Bitte beachten Sie, dass Hotels oder Ferienwohnungen nicht als feste Adresse anerkannt werden. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug persönlich beim Bürgerservice erfolgen. Bringen Sie Identitätsdokumente, wie Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden und Heiratsurkunden, für alle Familienmitglieder mit, die angemeldet werden sollen.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim Bürgerservice nicht automatisch zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Prüfen Sie deshalb immer, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen.

Folgende Dokumente müssen Sie zur Anmeldung mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass; Kinderreisepass beziehungsweise Kinderausweis
  • Hinweis: Sollten Kinder noch keinen Kinderreisepass besitzen ist die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich. Bei Geburten im Ausland gilt: Vorlage einer internationalen Geburtsurkunde beziehungsweise Originalurkunde mit Übersetzung. Mehr zu ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen.
  • verheiratete Paare sollten nach Möglichkeit ihre internationale Heiratsurkunde beziehungsweise Originalurkunde mit Übersetzung mitbringen.

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Abschlusszeugnisse et cetera? Auf der Website des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer sowie auf der Website Justiz-Dolmetscher haben Sie mit Hilfe der Suchmaschine die Möglichkeit, geeignete Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher in Nordrhein-Westfalen und überregional zu finden.

Nach der Registrierung Ihres Wohnsitzes erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie zum Beispiel für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen.

 

Bitte beachten Sie

Es ist sehr wichtig, ohne Unterbrechung angemeldet zu sein. Sie dürfen sich nicht zwischenzeitlich abmelden, wenn Sie Deutschland für kurze Zeit verlassen, etwa wegen eines kurzfristigen Studien- oder Forschungsaufenthaltes im Ausland oder wegen einer Zwischenheimreise. Eine zwischenzeitliche Abmeldung führt bei Angehörigen aus Nicht-EU-Staaten automatisch zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis. Erst wenn Sie Deutschland endgültig oder für länger als sechs Monate verlassen, ist eine Abmeldung beim Bürgerservice empfehlenswert.

 

Führungszeugnis

Wenn Sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an der RWTH Aachen eingestellt werden, müssen Sie beim Bürgerservice ein Führungszeugnis Beleg-0 beantragen. Bitte teilen Sie dem Bürgerservice mit, an welche Personalabteilung das Führungszeugnis weitergeleitet werden soll.

 

Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer ID)

Jede Person, die sich zum ersten Mal in Deutschland mit Wohnort anmeldet, erhält automatisch eine persönliche Steuerliche Identifikationsnummer, kurz IdNr., zugeteilt. Diese bekommen Sie zirka zwei Wochen nach Anmeldung des Wohnsitzes per Post zugeschickt. Um die IdNr. umgehend der Personalabteilung vorlegen zu können, kann diese zirka zwei Werktage nach der Anmeldung persönlich beim Bürgerservice erfragt werden.

 

Rundfunkbeitrag

In Deutschland erheben die öffentlichen Rundfunk- und Fernsehsender ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Rundfunkbeitrag, über den das Programm finanziert wird und der grundsätzlich für alle Bürger verpflichtend erhoben wird. Der Bürgerservice meldet dem Beitragsservice Ihre Wohnungsanmeldung und Sie erhalten per Post ein Anmeldeformular. Informieren Sie sich, ob Sie möglicherweise von der Gebühr befreit werden können.

 

Adressänderung und Abmeldung

Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes in Aachen umziehen, so müssen Sie sich persönlich beim Bürgerservice ummelden. Achten Sie darauf, Ihre neue Adresse auch anderen Stellen, wie zum Beispiel

  • Krankenversicherung,
  • Bank,
  • RWTHonline, falls Sie eingeschrieben sind,
  • Personalabteilung, falls Sie Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter der RWTH Aachen sind,

mitzuteilen.

Bitte vergessen Sie nicht, sich nach Beendigung Ihres Aufenthalts vor Ihrer Abreise aus Deutschland beim Bürgerservice abzumelden.