Versicherung für Studierende

  Person schreibt auf Papier, darunter RWTH Aachen-Shirt Urheberrecht: © Martin Braun  

Krankenversicherung

Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie krankenversichert sein – es besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Sie müssen sich dazu bei einer gesetzlichen Krankenkasse melden, egal ob Sie bereits eine private Versicherung mitbringen, die von der gesetzlichen Versicherung geprüft werden muss, oder ob Sie sich bei der gesetzlichen Versicherung registrieren möchten. Man kann in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung wechseln, aber nicht von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Kranken­versicherung. Unsere Empfehlung ist eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ausführliche Informationen zum Thema Krankenversicherung finden internationale Austausch- und Degree Studierende auf der Seite Studentische Krankenversicherung.

 

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Neben der Krankenversicherung ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. Die Haftpflichtversicherung leistet beispielsweise Schadenersatz, wenn Sie einen Unfall verursachen oder Eigentum von Anderen beschädigen.

Unfallversicherung

Alle eingeschriebenen Studierenden der RWTH Aachen sind durch ihren Studierendenstatus automatisch auf dem Gelände der Hochschule und im Rahmen der Veranstaltungen des Studiums, nicht jedoch für den Freizeitbereich, unfallversichert. Ein Unfall an der Hochschule muss gemeldet werden beim InfoCenter des Studierendenwerks Aachen, zum Beispiel per .

Gaststudierende, die ein Projekt oder Praktikum in einem RWTH Institut absolvieren, jedoch an der RWTH nicht eingeschrieben sind, sind nicht automatisch unfallversichert.

Die Durchführung eines Projektes oder Praktikum ohne Unfallversicherung kann zur drastischen Einschränkung Ihres Aufgabengebietes führen und sogar gegebenenfalls zu einem Verbot, den Praktikumsort zu betreten (z.B. Labor). Klären Sie mit Ihrem Betreuer, ob Sie für Ihre Tätigkeit im Institut eine Unfallversicherung benötigen und beachten Sie die Einschreibungsfristen. Gegebenenfalls müssen Sie eine Privatunfallversicherung abschließen, um Ihr Projekt bzw. Praktikum ohne Studierendenstatus der RWTH absolvieren zu können.

Hier finden Sie weitere ausführliche Informationen zum Thema Versicherungen.

Hausratsversicherung

Eine Hausratsversicherung sichert Ihre Wohnung und Wertsachen gegen Schäden durch beispielsweise Feuer, Diebstahl, Wasserschäden, Vandalismus und Unwetterschäden. Sollten Sie eine Hausratsversicherung abschließen, ist es zu empfehlen, dass Sie eine Liste sämtlicher Gegenstände anlegen sowie alle Kassenbelege aufbewahren, um eventuell Schadenssummen genau beziffern zu können. Es ist sogar ratsam, von wertvollen Gegenständen wie zum Beispiel einem versicherten Fahrrad Fotos machen. Man ist in Deutschland nicht verpflichtet eine Hausratversicherung abzuschließen. Bitte schließen Sie keine Versicherung ab, sofern Sie die Vertragsbedingungen nicht verstanden haben.

Wenn Sie Fragen zum Thema Versicherung haben, wenden Sie sich bitte ans Info Service Center.

Forschende finden nützliche Hinweise zum Thema Versicherung hier.