Anerkennung Auslandsaufenthalt

 

Studierende der RWTH Aachen können Kompetenzen, Qualifikationen oder Leistungen, die im Rahmen von temporären Auslandsaufenthalten erbracht wurden, auf Antrag bei dem Prüfungsausschuss ihres Studiengangs anerkennen lassen.

 

Erasmus

Für Erasmus-Aufenthalte muss ein Online Learning Agreement, kurz OLA, zu geplanten Studienleistungen und möglichen Anerkennungen erstellt werden.

 

Rechtlich Grundlage für die Anerkennungsverfahren an der RWTH Aachen sind die anerkennungsrelevanten Regelungen des NRW Landeshochschulgesetzes, basierend auf der Lissabon-Konvention. Bei der Anerkennungsprüfung wird die Frage beantwortet, ob ein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen und den zu erwerbenden Kompetenzen besteht. Grundlage für die kompetenzorientierte Anerkennung sind insbesondere die Lernergebnisse, die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erreicht wurden.

Vor dem Auslandsaufenthalt

Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Studierende zunächst selbständig Informationen zu möglichen Anerkennungen einholen. Dabei kann insbesondere das Beratungsangebot der zuständigen Fakultät oder Fachgruppe in Anspruch genommen werden. Soweit vorhanden, ist zu empfehlen, dass auch Orientierungslisten zu bereits geprüften Anerkennungen berücksichtigt werden. In jedem Fall sollte eine verbindliche Absprache zu möglichen Anerkennungen mit dem zuständigen Prüfungsausschuss erfolgen. Für Erasmus-Studierende muss darauf aufbauend ein Online Learning Agreement erstellt werden. Während des Verfahrens zur Prüfung möglicher Anerkennungen ist eine aktive Mitwirkungspflicht der Studierenden notwendig, dies betrifft insbesondere die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen.

Während des Auslandsaufenthalts

Zu Beginn des Auslandsaufenthalts ist es für Studierende zunächst wichtig sicherzustellen, dass alle geplanten Kurse auch tatsächlich angeboten werden. Ist dies nicht der Fall, sollten umgehend notwendige Änderungen der Anerkennungsvereinbarung mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden. Erasmus-Studierende müssen die entsprechenden Änderungen unverzüglich im Online Learning Agreement for Changes festhalten. Auch hier ist wieder eine Vorabsprache mit der Fakultät beziehungsweise Fachgruppe erforderlich.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Eine Anerkennung der zuvor abgesprochenen Anerkennungen findet erst statt, wenn Studierende diesbezüglich einen offiziellen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss ihres Studiengangs stellen. Zuvor sollte die Empfehlungen zur Notenumrechnung an der RWTH berücksichtigt werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Beantragung der vorab geprüften Anerkennungen. Es wird empfohlen, die gewünschten Anerkennungen zeitnah nach der Rückkehr zu beantragen. Auch für erbrachte Leistungen, für die vorab keine Anerkennungsabsprache möglich war, kann eine Anerkennung beantragt werden.

 

Notenumrechnung

Die Empfehlungen zur Notenumrechnung an der RWTH sowie eine Umrechnungstabelle finden Sie hier: