RWTHweltweit: Bewerbung für das Auslandsstudium

 

Bitte beachten Sie

Hier finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren für Austauschplätze, die durch das International Office der RWTH vergeben werden. Wenn Sie sich für einen Austauschplatz im Rahmen einer Fakultäts- oder Institutspartnerschaft bewerben möchten, erkundigen Sie sich bitte dort nach dem Bewerbungsverfahren. Nutzen Sie auch die Übersicht der Partnerhochschulen, um sich über Ihre Austauschmöglichkeiten zu informieren. Für einen umfassenden Überblick empfehlen wir Ihnen, an unseren regelmäßigen Gruppenberatungen teilzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass nicht in jeder Bewerbungsrunde an allen Partnerhochschulen Plätze vergeben werden können. Informieren Sie sich auf dieser Seite unter „Offene Plätze“ über die aktuellen Möglichkeiten.

Bewerbungen für Plätze an Partnerhochschulen in China: bitte beachten Sie, dass aufgrund der derzeitigen Einreisebeschränkungen nach China die Erteilung eines Studierendenvisum nicht garantiert werden kann. Gegebenenfalls wird von den Partnerhochschulen nur ein Online-Studium angeboten. Diese Entscheidung kann durch die Partnerhochschule manchmal sehr kurzfristig bekanntgegeben werden.

 

Bewerbungsfristen

Bewerbungszeitraum für einsemestrige Auslandsaufenthalte im Sommersemester 2024:

29. Mai bis 12. Juni 2023, 12 Uhr

Nur fristgerechte Bewerbungen können berücksichtigt werden!

Aufenthalte für 2 Semester sind nur in China oder Thailand und im Vorfeld möglich.

Kontakt

SuperC © Urheberrecht: Peter Winandy

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+49 241 80 90660

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Offene Plätze

Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es zu Verschiebungen und Absagen von Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland: Bei dem Angebot der offenen Plätze kann es jederzeit zu Veränderungen kommen. Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig auf unseren Webseiten.

 

Bewerben Sie sich online

Das International Office führt zweimal im Jahr Bewerbungsverfahren für Austauschplätze an Partnerhochschulen im Rahmen von RWTHweltweit außerhalb des Erasmus+ Programms durch. Die wichtigste Bewerbungsfrist ist im Wintersemester (November), zu der Sie sich sowohl für ein- und zweisemestrige Aufenthalte beginnend im Wintersemester des folgenden akademischen Jahres als auch für einsemestrige Aufenthalte im Sommersemester des folgenden akademischen Jahres bewerben können. Zu der Bewerbungsfrist im Sommersemester (Juni) können Sie sich lediglich auf eventuell frei gebliebene Plätze für das Sommersemester des folgenden akademischen Jahres bewerben. Die Bewerbungsfrist für ein Austauschsemester liegt ungefähr ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt.
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal. Das Portal schließt am letzten Bewerbungstag um 12 Uhr mittags.

Hinweis: Bitte starten Sie Ihre Bewerbung nicht in den letzten Tagen vor der Bewerbungsfrist. Das Erstellen einer Bewerbung ist zeitaufwändig und kann zu Rückfragen führen, auch technische Probleme können nicht ausgeschlossen werden.
Die Bewerbung muss die Anforderungen der Gasthochschule (zu GPA, Studienniveau, Sprachkenntnisse et cetera) erfüllen und vollständig sowie fristgerecht eingereicht werden.

Die Bewerbung für das PROMOS-Auslandsstipendium erfolgt in einem separaten Verfahren. Bitte informieren Sie sich auf der entsprechenden Webseite. Informationen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite Finanzierung des Auslandsaufenthalts.

 

Auswahl

Eine Auswahlkommission wählt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber aus. Die Kommission setzt sich aus der oder dem jeweiligen Rektoratsbeauftragten, Vertreterinnen und Vertretern des International Office, zweier Fakultäten sowie der Studierendenschaft zusammen. Sie werden vier bis sechs Wochen nach Bewerbungsschluss über das Auswahlergebnis per E-Mail informiert. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Stand des Verfahrens ab.

Das International Office nominiert Sie nach einer erfolgreichen Bewerbung bei der Gasthochschule, die über die Annahme beziehungsweise Zulassung entscheidet.

Wenn Sie für ein Auslandsstudium über RWTHweltweit ausgewählt wurden, können Sie sich bei Bedarf zu jeder Zeit einen Nachweis über Ihren Aufenthalt und den Aufenthaltszeitraum aus dem MoveOn Bewerbungsportal ausstellen lassen.

Wer entscheidet über die Platzvergabe?

Das International Office der RWTH Aachen wird Sie nach einer erfolgreichen Bewerbung als bevorzugte Kandidatin oder bevorzugten Kandidaten vorschlagen. Die endgültige Entscheidung über die Annahme liegt allerdings bei der Partnerhochschule.

Bewerbung bei der Gasthochschule

Nach der Nominierung durch das International Office der RWTH Aachen erfolgt das Bewerbungsverfahren an der Gasthochschule.

Gasthochschulen fordern unter Umständen spezielle Sprachnachweise, wie zum Beispiel den TOEFL-Test. Bei allen Partnerhochschulen in Asien ist das Abiturzeugnis oder ein Nachweis vom Sprachenzentrum ausreichend. Einige Hochschulen verlangen bei der Bewerbung auch ein Empfehlungsschreiben. Über alle erforderlichen Unterlagen werden Sie nach der Auswahl durch die RWTH Aachen informiert.

 

Bewerbungsunterlagen

  1. Aktueller Notenspiegel, den Sie in RWTHonline herunterladen können. Medizin-Studierende wenden sich bitte an Johann Arias.
    Sollten Sie bereits Ihren Bachelor abgeschlossen haben, reichen Sie bitte auch Ihren Bachelor-Notenspiegel ein.
  2. Ihr tabellarischer Lebenslauf in englischer Sprache. Die Gestaltung der Form des Lebenslaufes – amerikanischer oder europäischer Stil – bleibt Ihnen überlassen.
  3. Ein Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache.
  4. Gegebenenfalls freiwillige Nachweise oder Auszeichnungen. Zum Beispiel über ehrenamtliches Engagement, weitere Sprachkenntnisse oder die Teilnahme an BeBuddy. Achtung: Bitte reichen Sie keine Abschlussarbeiten, Paper oder sonstige Arbeiten mit der Bewerbung ein.
  5. Angaben zu den Lehrveranstaltungen, die Sie im Ausland besuchen möchten und Zusammenfassungen Ihrer fachlichen und außerfachlichen Motivation für einen Auslandsaufenthalt. Diese Angaben müssen für jede Partneruniversität, für die Sie sich bewerben, in das dafür vorgesehene Textfeld im Bewerbungsportal eingetragen werden.
 

Bewerbungsvoraussetzungen

  1. Sie sind regulär an der RWTH Aachen eingeschrieben.
  2. Zum Zeitpunkt der Bewerbung studieren Sie mindestens im dritten Hochschulsemester.
  3. Sie haben mindestens 50 Prozent der durchschnittlich pro Semester erreichbaren Credit Points erreicht. Studierende im dritten Semester müssen beispielsweise mindestens 30 Credit Points erreicht haben. Beispiel: zwei Semester mit jeweils 30 Credits geteilt durch 2 Semester ergeben insgesamt 30 Credits.
  4. Sie haben mindestens das Sprachniveau B1 in der Unterrichtssprache Ihrer Gasthochschule. Dieses weisen Sie über ein Sprachzeugnis oder Ihr Abiturzeugnis mit mindestens Level B1 nach. Dies entspricht fünf Jahren Schulunterricht bei einem Abitur nach der 12. Klasse und sechs Jahren Schulunterricht bei einem Abitur nach der 13. Klasse. Eventuelle Ausnahmen von dieser Regel sind in den Profilen unserer Partnerhochschulen erläutert.
  5. Bitte informieren Sie sich in den Profilen unserer Partnerhochschulen über Mindestanforderungen in Bezug auf die akademische Leistung: Einige Hochschulen verlangen für den Austausch eine Mindestnote. Bewerbung, die diese Mindestnote nicht erfüllen, werden von Partnerhochschulen abgelehnt.
    Bitte beachten Sie: Einige Hochschulen teilen als Mindestnote einen GPA mit. Informationen zur Notenumrechnung finden sie in diesem Dokument. GPAs sind verpflichtende Bedingungen der Parterhochschule. Bewerbungen, die den geforderten GPA nicht erfüllen, sind ungültig.
 

Häufig gestellte Fragen

In welcher Sprache sollen die Bewerbungsunterlagen verfasst sein?

Der tabellarische Lebenslauf sowie die Antworten auf die Fragen im Online-Formular sollen grundsätzlich auf Englisch verfasst werden.

Einige Universitäten in Südamerika fordern die Bewerbungsunterlagen in der Landessprache an. Es ist daher möglich, dass die Unterlagen nach der Nominierung zusätzlich in der Landessprache verfasst werden müssen.

Kann ich mich für mehrere Universitäten bewerben?

Im Rahmen von RWTHweltweit können Sie sich für maximal vier Hochschulen bewerben. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Bewerbung im Bewerbungsportal ausfüllen und für jeden Aufenthaltswunsch ein separates Motivationsschreiben verfassen müssen. In einem weiteren Bewerbungsverfahren können Sie Bewerbungen für Studienaufenthalte mit Erasmus- und Fakultätspartnern in und außerhalb Europas einreichen auf MoveON.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office Ihrer Fakultät.

Unter den Bewerbungsvoraussetzungen steht, dass ich mindestens im 3. Semester studieren muss. Gilt das auch für Master Studierende?

Nein, diese Angaben beziehen sich nur auf Bachelor Studierende, denn die Voraussetzung lautet: Zum Zeitpunkt der Bewerbung studieren Sie mindestens im dritten Hochschulsemester. Master-Studierende können sich folglich bereits ab dem 1. Semester bewerben.

Welche Noten gehen in die Bewertung meiner Bewerbung ein?

Die Auswahlkommission vergibt die Plätze nach mehreren Kriterien, eines davon ist die Durchschnittsnote des aktuellen Studiengangs.

Bei Masterstudierenden, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im ersten Mastersemester befinden, geht die Abschlussnote des Bachelorstudiums in die Bewertung mit ein.

Wie hoch sind meine Chancen, an die gewünschte Universität zu gelangen?

Dies hängt ab von der Anzahl der Bewerbungen sowie von der Universität selbst, da die Anzahl der Austauschplätze von Uni zu Uni variiert. Manche Länder und Universitäten sind darüber hinaus stärker nachgefragt als andere. Es empfiehlt sich daher, sich nicht nur für eine Universität beziehungsweise ein Land zu bewerben.

Bitte nutzen Sie für eine erste Orientierung die Liste mit den bisherigen Auswahlquoten. In der Regel sind bei Partneruniversitäten, deren Auswahlquote gering ist, überdurchschnittlich gute Noten nötig.

Die Studienzeiträume im Ausland liegen anders als an der RWTH (zum Beispiel auch als Trimester oder Quarter). Welches Semester muss ich bei meiner Bewerbung auswählen?

Bei der Bewerbung gibt es im Portal nur die Auswahl zwischen RWTH Winter- und Sommersemester. Ausgewählt werden sollte das Semester, in dem der Hauptteil des Aufenthaltes an der Partnerhochschule liegt.

Zusätzlich wird im Online-Formular auch der konkrete Zeitraum Ihres geplanten Aufenthalts abgefragt.

Beispiel: Der Aufenthalt findet von August bis Dezember statt. Das RWTH Wintersemester läuft von Oktober bis März. Damit liegen drei Monate des Aufenthaltes im Wintersemester, und nur zwei im Sommersemester. Im Bewerbungsportal muss also das Wintersemester ausgewählt werden.

Welche Form soll mein Lebenslauf haben?

Die Auswahl der Form des Lebenslaufes, also ob amerikanischer oder europäischer Stil, bleibt Ihnen überlassen; ebenso die Wahl, ob der Lebenslauf ein Foto beinhalten soll.

Er soll jedoch für die Bewerbung im International Office immer auf Englisch angefertigt werden.

Einige Universitäten in Südamerika und Russland fordern die Bewerbungsunterlagen in der Landessprache an. Es ist daher möglich, dass die Unterlagen nach der Nominierung zusätzlich in der Landessprache verfasst werden müssen.

Wie fülle ich die Fragen zum geplanten Auslandsstudienprogramm im Onlineportal richtig aus?

Bitte geben Sie alle Vorlesungen und Seminare an, die Sie an der Gastuniversität belegen möchten. Welche Veranstaltungen angeboten werden, entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der jeweiligen Universität. Für einen Aufenthalt im Rahmen von RWTHweltweit wird pro Semester die Belegung von Kursen im Umfang von 20 ECTS empfohlen.

Gibt es eine Liste mit Lehrveranstaltungen an Partnerhochschulen, die in Vergangenheit von der RWTH anerkannt wurden?

Für einen Aufenthalt im Rahmen von RWTHweltweit wird pro Semester die Belegung von Kursen im Umfang von 20 ECTS empfohlen. Über die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs an der RWTH.

Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Auslandskoordinatorin oder Auslandskoordinaor Ihrer Fakultät oder Fachgruppe und lesen Sie die Empfehlungen zur Umrechnung ausländischer Noten.

Wie weise ich Sprachkenntnisse nach?

Für englischsprachige Programme ist zunächst ein Sprachnachweis durch das Abiturzeugnis, das heißt über mindestens fünf beziehungsweise sechs Jahre Schulunterricht, zum Beispiel bei einem Abitur nach der 12. beziehungsweise 13. Klasse, ausreichend. Nach Ihrer Nominierung wird unter Umständen von der Gastuniversität ein weiterer Sprachnachweis verlangt, zum Beispiel der Toefl-Test oder ein Nachweis des Sprachenzentrums. Dieser muss dann sobald wie möglich nachgereicht werden.

Ein Sprachnachweis für andere Sprachen wie Spanisch, Portugiesisch oder Russisch kann durch einen Sprachtest im Sprachenzentrum erworben werden.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einemSprachkurs teilnehmen, reicht die aktuelle Teilnahmebestätigung oder ein aussagekräftiger Screenshot als Nachweis des geforderten Niveaus aus.

Zeugnisse von anderen Sprachkursen werden in der Regel ebenfalls anerkannt.

Muttersprachlerinnen und Muttersprachler können ihre Sprachkenntnisse über das Abschlusszeugnis einer weiterführenden Schule im Heimatland oder einen Sprachtest belegen.

Studierende, die an einem Austausch mit einer brasilianischen Hochschule teilnehmen möchten, müssen zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung Portugiesischkenntnisse nachweisen, die der abgeschlossenen Stufe A2 entsprechen. Bis zum Zeitpunkt der Nominierung an der Partnerhochschule – in der Regel im Oktober eines jeden Jahres – müssen die Studierenden darüber hinaus Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Stufe B1 nachweisen.

Wie bewerbe ich mich für das PROMOS-Stipendium?

Sie haben die Möglichkeit, sich zum 15. März und 15. September über das Bewerbungsportal für ein PROMOS- oder Voss-Stipendium zu bewerben. Genauere Infos entnehmen Sie bitte der Seite PROMOS Auslandsstipendien.

Wie wird ausgewählt?

Eine interdisziplinäre Auswahlkommission wählt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten aus.

Die Beurteilung der Bewerbungen erfolgt auf Basis der akademischen Leistungen, der fachlichen und außerfachlichen Motivation sowie anhand des weiteren Engagements und zusätzlicher Qualifikationen, wie zum Beispiel erweiterte Sprachkenntnisse in der Landessprache.

Über eine endgültige Zulassung entscheidet die Partnerhochschule.

Ich habe vergangenes Semester nur Auflagenfächer belegt. Was muss ich bei der Bewerbung angeben?

Fall A

Wenn im letzten abgeschlossenen Semester ausschließlich Auflagenfächer absolviert worden sind und noch keine Ergebnisse aus regulären Masterveranstaltungen vorliegen, bewerben Sie sich bitte ausschließlich auf der Grundlage des Bachelorabschlusses.

Fall B

Wenn im letzten abgeschlossenen Semester sowohl Auflagen- als auch reguläre Masterveranstaltungen absolviert worden sind, geben Sie bei der Zahl der erreichten Credits die Gesamtsumme der absolvierten Auflagen- und Masterveranstaltungen an. Bei der Note hingegen geben sie bitte ausschließlich den Notendurchschnitt der regulären Masterveranstaltungen an.

Wann erfahre ich das Ergebnis?

Nach Ende der Bewerbungsfrist an der RWTH erhalten Sie innerhalb von acht Wochen Information über das Auswahlergebnis. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab.

Die Partneruniversitäten weltweit haben sehr unterschiedliche Nominierungsfristen. Nach Ihrer Nominierung und Bewerbung an der Gasthochschule erhalten Sie im allgemeinen innerhalb von drei Monaten Informationen zur Zulassung.

Wie viele Kurse muss ich während des Auslandsaufenthalts mindestens belegen?

Für einen Aufenthalt im Rahmen von RWTHweltweit wird pro Semester die Belegung von Kursen im Umfang von 20 ECTS vorausgesetzt.

(Eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist nicht im vollen Umfang erforderlich.)

Muss ich mich im Winter oder im Sommer bewerben?

Die wichtigste Bewerbungsfrist ist im Wintersemester (November), zu der Sie sich sowohl für ein- und zweisemestrige Aufenthalte beginnend im Wintersemester des folgenden akademischen Jahres als auch für einsemestrige Aufenthalte im Sommersemester des folgenden akademischen Jahres bewerben können.

Zu der Bewerbungsfrist im Sommersemester (Juni) können Sie sich lediglich auf eventuell frei gebliebene Plätze für das Sommersemester des folgenden akademischen Jahres bewerben.

 

Tipps und Hinweise

Bitte beachten Sie auch unsere Antworten auf