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Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit Arbeitsvertrag in Aachen verbringen und länger als ein halbes Jahr bleiben, werden Sie grundsätzlich in Deutschland nach Ihrem insgesamt weltweit erwirtschafteten Einkommen und Vermögen besteuert.

Die Einkommensteuer wird unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber, also von der Universität, direkt an den Staat abgeführt. Die Höhe der Steuer hängt von Einkommen, Familienstand und Steuerklasse ab.

Falls Sie ein Stipendium erhalten, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Hier empfiehlt sich Rücksprache mit Ihrem jeweiligen Stipendiengeber. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland versteuert werden muss.

Jeder in Deutschland gemeldeten Person wird eine sogenannte Identifikationsnummer zugewiesen, die ein Leben lang ihre Gültigkeit behält, die sogenannte Steuer-ID. Diese Nummer erhalten Sie in der Regel ein bis zwei Wochen nach der Anmeldung beim Bürgerservice per Post und müssen sie umgehend der Personalabteilung vorlegen.
Nach Ablauf eines Steuer- beziehungsweise Kalenderjahres können Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dies kann auch online geschehen. In der Steuererklärung können bestimmte Abzüge geltend gemacht werden, so dass es unter Umständen zu Steuerrückerstattungen kommen kann.

Kirchensteuer

Eine Besonderheit in Deutschland ist die staatlich eingezogene Kirchensteuer. Religionsgemeinschaften haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Kirchensteuern durch das Finanzamt einziehen zu lassen. Für die großen Kirchen wird die Kirchensteuer, welche zirka 9 Prozent der Einkommenssteuer beträgt, vom Staat zusammen mit der Lohnsteuer eingezogen und automatisch von Ihrem monatlichen Gehalt abgeführt.

Daher müssen Sie bei der Anmeldung im Bürgeramt Ihre Religionszugehörigkeit angeben. Wenn Sie der römisch-katholischen Kirche, lutherischen oder reformierten evangelischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde oder bestimmten evangelischen Freikirchen angehören, müssen Sie in Deutschland Kirchensteuer zahlen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie zum Beispiel der anglikanischen oder orthodoxen Kirche angehören.