Promotionsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für internationale Interessierte, einen Betreuer oder eine Betreuerin zu finden und zu einer Doktorarbeit zugelassen zu werden, ist ein hervorragender Studienabschluss einer anerkannten Forschungsuniversität, der dem deutschen Universitätsabschluss Master entspricht. Im früheren deutschen Studiensystem hießen die Studienabschlüsse Magister, Diplom oder Staatsexamen.
Abteilung 2.1 des International Office überprüft Ihre Abschlüsse (siehe unten) und entscheidet, ob sie mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sind. Im Einzelfall ist es möglich, dass zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses noch einige ergänzende Leistungen an der RWTH Aachen erbracht werden müssen, so zum Beispiel die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen.
Des Weiteren muss die Bestätigung eines Professors oder einer Professorin der RWTH in Form einer sogenannten „Betreuungsbescheinigung“ vorliegen, die besagt, dass der Bewerber oder die Bewerberin als Doktorandin oder Doktorand akzeptiert wird. Promotionsinteressierte müssen somit zunächst eine die Doktorarbeit betreuende Lehrperson an der RWTH finden, die sogenannte „Doktormutter“ oder den „Doktorvater“.
Bitte beachten Sie
Diese Informationen gelten nur für Sie, wenn Sie im Rahmen der Promotion einen Arbeitsvertrag an der RWTH erhalten! Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie unter Bewerbung .
Anerkennung ausländischer Abschlüsse bei Einstellung
Damit Sie an der RWTH Aachen zur Promotion zugelassen werden können oder als Wissenschaftliche Hilfskraft oder als Wissenschaftliche/r Angestellte/r eingestellt werden können, muss ihr ausländischer Universitätsabschlusses gleichwertig mit einem deutschen Universitätsabschluss sein. An der RWTH Aachen gilt, dass ausländische Universitätsabschlüsse dann als gleichwertig anerkannt werden, wenn Sie zur Aufnahme einer Promotion / eines Doktorats-Studiums berechtigen. Ob ihr Universitätsabschluss anerkannt werden kann, überprüft die Abteilung 2.1 und erstellt ein Gutachten über ihren Universitätsabschluss. Wenn sie eingestellt werden sollen, wird dieses Gutachten im Original an die Personalabteilung geschickt. Eine Kopie des Gutachtens wird an das Institut geschickt, an dem sie eingestellt werden sollen.
Bewerben Sie sich bitte mit folgenden Unterlagen beim International Office:
- eine von einem RWTH-Institut ausgestellte Bestätigung darüber, dass geplant ist, Sie an der RWTH Aachen einzustellen
- einen tabellarischen Lebenslauf
- eine Kopie Ihres Universitätsabschlusses
- die Übersetzung des Universitätsabschluss-Zeugnisses in die deutsche oder englische Sprache. Diese Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer gemacht worden sein.
- eine Kopie der Fächernotenliste / Transcripts
- die Übersetzung der Fächernotenliste / Transcripts in die deutsche oder englische Sprache. Auch diese Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer gemacht worden sein.
Wichtig!
Es ist absolut notwendig, dem International Office die Original Universitätszeugnisse vorzulegen, weil die Einstellungsprozedur ohne den Nachweis der Original-Zeugnisse nicht abgeschlossen werden kann.