Verwendung der Mittel
Das der Hochschule zur Verfügung stehende Aufkommen der Qualitätsverbesserungsmittel wird zu 75 Prozent an die Fakultäten übertragen. 50 Prozent werden aus dem sogenannten Topf eins direkt zugewiesen. 25 Prozent werden aus dem sogenannten Topf zwei auf Antrag über die Rektoratskommission für Qualitätsmanagement in der Lehre vergeben. 25 Prozent werden an die Zentrale zur Verteilung gegeben.
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel Zentrale |
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