Verwendung der Mittel

 

Das der Hochschule zur Verfügung stehende Aufkommen der Qualitätsverbesserungsmittel wird zu 75 Prozent an die Fakultäten übertragen. 50 Prozent werden aus dem sogenannten Topf eins direkt zugewiesen. 25 Prozent werden aus dem sogenannten Topf zwei auf Antrag über die Rektoratskommission für Qualitätsmanagement in der Lehre vergeben. 25 Prozent werden an die Zentrale zur Verteilung gegeben.

 
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel nach Fakultäten
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fachgruppe Mathematik
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fachgruppe Informatik
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fachgruppe Physik
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fachgruppe Chemie
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fachgruppe Biologie
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fakultät Architektur
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fakultät Bauingenieurwesen
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fakultät Maschinenwesen
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fachgruppe Rohstoffe und Entsorgungstechnik
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fachgruppe Materialwissenschaft und Werkstofftechnik
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fachgruppe Geowissenschaften
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fachgruppe Geographie
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fakultät Elektro- und Informationstechnik
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Philosophischen Fakultät
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel in der Fakultät Medizin

 

Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel Zentrale

Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel Zentrale