Prüfungsausschüsse
Bewerbungen zu Masterstudiengängen werden von der Zentralen Hochschulverwaltung zunächst auf formale Eignung geprüft. Danach werden die Bewerbungen, die formal korrekt sind, an die Prüfungsausschüsse der betreffenden Studiengänge beziehungsweise Studienfächer zur fachlichen Prüfung der Vorbildung weitergeleitet.
Die Prüfungsausschüsse prüfen inhaltlich, ob die Bewerbung die Kriterien für eine Eignung für den Masterstudiengang erfüllen. Diese Kriterien sind in §3 der Prüfungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs festgelegt.
Bei Fragen zur formalen Eignung beziehungsweise Ablehnung aus formalen Gründen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat beziehungsweise International Office.
Bei Fragen zu erteilten Auflagen oder fachlichen Ablehnungsgründen wenden Sie sich bitte direkt an den unten aufgeführten zuständigen Prüfungsausschuss.
Fakultät 1 - Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
- Biologie
- Chemie
- Data Science
- Informatik
- Informatik (Lehramt)
- Mathematik
- Mathematik (Lehramt)
- Media Informatics
- Physik
- Software Systems Engineering
- Technik-Kommunikation: Informatik
Fakultät 2 – Architektur
Fakultät 3 – Bauingenieurwesen
Fakultät 4 – Maschinenwesen
Fakultät 5 – Georessourcen und Materialtechnik
- Angewandte Geographie
- Angewandte Geowissenschaften
- Applied Geophysics
- Georessourcenmanagement
- Materialwissenschaften
- Metallurgical Engineering
- Nachhaltige Energieversorgung
- Rohstoffingenieurwesen
- Werkstoffingenieurwesen
- Wirtschaftsgeographie
Fakultät 6 – Elektrotechnik und Informationstechnik
Fakultät 7 – Philosophische Fakultät
Fakultät 8 - Wirtschaftswissenschaften
Fakultät 10 – Medizin