Prüfungsausschüsse

 

Bewerbungen zu Masterstudiengängen werden von der Zentralen Hochschulverwaltung zunächst auf formale Eignung geprüft. Danach werden die Bewerbungen, die formal korrekt sind, an die Prüfungsausschüsse der betreffenden Studiengänge beziehungsweise Studienfächer zur fachlichen Prüfung der Vorbildung weitergeleitet.

Die Prüfungsausschüsse prüfen inhaltlich, ob die Bewerbung die Kriterien für eine Eignung für den Masterstudiengang erfüllen. Diese Kriterien sind in §3 der Prüfungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs festgelegt.

Bei Fragen zur formalen Eignung beziehungsweise Ablehnung aus formalen Gründen wenden Sie sich bitte an das beziehungsweise .

Bei Fragen zu erteilten Auflagen oder fachlichen Ablehnungsgründen wenden Sie sich bitte direkt an den unten aufgeführten zuständigen Prüfungsausschuss.

 

Fakultät 1 - Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften

Fakultät 2 – Architektur

Fakultät 3 – Bauingenieurwesen

Fakultät 4 – Maschinenwesen

Fakultät 5 – Georessourcen und Materialtechnik

Fakultät 6 – Elektrotechnik und Informationstechnik

Fakultät 7 – Philosophische Fakultät

Fakultät 8 - Wirtschaftswissenschaften

Fakultät 10 – Medizin