RWTH Staff Mobility Worldwide – SMW
Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken sowie zum Zweck der Lehre
Steckbrief
Eckdaten
- Zielgruppe:
- Doktorandinnen und Doktoranden
Hochschulbeschäftigte
Post-Docs
- Richtung / Ort:
- Outgoings
Ansprechpartner
Telefon
- work
- +49 241 80 92227
- E-Mail schreiben
RWTH Staff Mobility Worldwide, kurz SMW, fördert Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von wissenschaftlichem und nicht-wissenschaftlichem Hochschulpersonal zur beruflichen Entwicklung und zum Ausbau der Internationalisierung jenseits der Erasmus-Programmländer.
Zielgruppe
Hochschulpersonal – wissenschaftlich und nicht-wissenschaftlich – aus allen Bereichen kann an RWTH Worldwide zu Fort- und Weiterbildungszwecken teilnehmen und finanziell gefördert werden.
Programmländer
Prinzipiell eröffnet dieses Programm den Aufenthalt an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen weltweit, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten, bei „Antrag und Dokumente“). Bei einer hohen Anzahl von Bewerbungen dienen folgende Kriterien der Auswahl:
- Die Zielhochschule ist ein Strategischer Partner oder eine Partnerhochschule der RWTH
- Die angegebenen Maßnahmen und Ziele entsprechen der Internationalisierungsstrategie der RWTH in besonderem Maße
Für Personalmobilität innerhalb der Erasmus-Programmländer nutzen Sie bitte die Angebote für STT – Mobilität zur Fort- und Weiterbildung oder zu STA – Mobilität zu Lehrzwecken.
Weiterbildungsformate
Beispiele
- Teilnahme an einer Staff Training Week
- Lehre
- Maßnahmen zum Capacity Building an der Zielhochschule
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Aufenthaltsdauer und finanzielle Förderung
Eine RWTH Worldwide Personalmobilität ist von minimal zwei aufeinander folgenden Tagen bis maximal 60 Tagen möglich. Es werden maximal zehn Tage der Mobilität finanziell gefördert.
Die finanzielle Förderung von Fahrt- und Aufenthaltskosten erfolgt an der RWTH Aachen nach dem Landesreisekostengesetz beziehungsweise der Auslandskostenerstattungsverordnung.
Eine RWTH Worldwide-Förderung ist ausgeschlossen für:
- die Teilnahme an Konferenzen
- Besuche, die ausschließlich zur Anbahnung einer neuen Hochschulpartnerschaft dienen (kann von Fall zu Fall individuell besprochen werden)
- die Teilnahme an Summer/Winter Schools
- Teilnahmegebühren jedweder Art
Hinweis
SMW soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund kann Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Behinderung oder auch Alleinerziehenden der Zugang zum Programm erleichtert und eine Sonderförderung gewährt werden. Für Informationen zur Sonderförderung wenden Sie sich bitte an René Seyfarth.
Organisation
Die Vorbereitung und Durchführung der Reise zu Fort- und Weiterbildungszwecken muss weitestgehend selbst organisiert werden. Hierzu ist Kontakt mit der gewünschten Zielinstitution aufzunehmen und abzusichern, dass die Möglichkeit eines Arbeitsbesuchs besteht und erwünscht ist.
Während des Auslandsaufenthaltes ist für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit der Bewilligung des Mobilitätszuschusses keinerlei Versicherung verbunden ist.
Antrag und Dokumente
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Hierbei ist zu beachten, dass die folgenden Unterlagen dabei jedoch mindestens sechs Wochen vor Aufenthaltsbeginn bei René Seyfarth einzureichen sind:
- Eine unterschriebene Zielsetzungserklärung und Kostenkalkulation als ein Dokument
- Aus der Zielsetzungserklärung beziehungsweise dem Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten) soll hervorgehen, welche zusätzlichen Qualifikationen man zu erwerben hofft, warum die genannte Hochschule zur Erreichung dieses Qualifikationsziels ausgewählt wurde, welche einzelnen Termine oder Maßnahmen im angegebenen Zeitraum vorgesehen sind (sofern möglich!) beziehungsweise bei Lehrzwecken die spezifische Bedeutung des zusätzlichen Lehrangebots an der Zielhochschule und/oder der Mehrwert für die eigene Lehre an der RWTH.
- Die Kalkulation der voraussichtlichen Kosten für Reise und Unterkunft soll lediglich Schätzwerte wiedergeben; eine detaillierte Kostenaufstellung oder Kostenvoranschläge sind nicht notwendig, da die Abrechnung immer nach Landesreisekostengesetz erfolgt.
- Die Unterschrift der Leiterin oder des Leiters der jeweiligen Hochschuleinrichtung an der RWTH unter der Zielsetzungserklärung und Kostenkalkulation gilt gleichzeitig als Bewilligung der Mobilität.
- Eine Einladung durch die Zielhochschule einschließlich Bestätigung des Zeitraums und des Aufenthaltszwecks, sowie gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Ressourcen (sofern gegeben; zum Beispiel eigener Arbeitsplatz, zuständige Person, et cetera)
- Nach Rückkehr an der RWTH ist ein kurzer Bericht vorzulegen, welcher Erwartungen, Erfahrungen und Erkenntnisse umreißt. Dieser Bericht sowie die erfolgte Reisekostenabrechnung sind weitere Förderbedingungen nach Rückkehr von der Zielhochschule.
Sicherheitshinweis
In Anbetracht der angespannten politischen Lage in einigen Ländern möchten wir Ihnen empfehlen, vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt regelmäßig die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu Sicherheitshinweisen und Reisewarnungen zu konsultieren.