Probestudium
In Studiengängen, die nicht zulassungsbeschränkt sind, können Sie als beruflich Qualifizierte oder Qualifizierter ein Probestudium aufnehmen. Das erfolgreiche Probestudium berechtigt studiengangbezogen zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.
Das Probestudium ist für diejenigen Studierenden, die ein der Berufsausbildung oder der beruflichen Tätigkeit fachlich nicht entsprechendes Studium aufgenommen haben, erfolgreich, wenn
- in Bachelorstudiengängen pro absolviertem Probesemester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System, kurz ECTS, erworben wurden oder
- in Studiengängen, die mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abgeschlossen werden, mindestens zwei Drittel erfolgreiche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden, die in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung innerhalb der absolvierten Probesemester vorgesehen sind.
Das Probestudium dauert zwei Semester.
Für das Probestudium werden Sie regulär in Ihren gewählten Studiengang an der RWTH Aachen eingeschrieben. Ihr Studium unterscheidet sich in der Praxis nicht vom Studium der "regular" eingeschriebenen Studierenden. Sie studieren lediglich zunächst "auf Probe".
Nach dem Ablauf des Probestudiums erlischt für die auf Probe studierende Person als solche der Anspruch auf Teilnahme an den nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfungen. In besonderen Umständen nach Paragraf 17 Absatz 3 der Zugangsordnung können die oben genannten Regelungen entsprechend angepasst werden.