Einschreibung Master erstes Fachsemester
Ihr Master ist zulassungsfrei
Sobald Ihnen die schriftliche Bestätigung der fachlichen Vorbildung in Form des Zulassungsbescheides der RWTH Aachen vorliegt, können Sie sich innerhalb der allgemeinen Einschreibefrist in den gewünschten Masterstudiengang einschreiben.
Die persönliche Einschreibung ist nach dem Ende der regulären Einschreibefristen noch bis zum Ende des ersten Vorlesungsmonats, also bis zum 30. April beziehungsweise 31. Oktober eines Jahres, möglich.
Bereits eingeschriebene Studierende der RWTH Aachen geben ebenfalls eine Bewerbung über RWTHonline ab und nutzen auch für die Studiengangänderung den Einschreibungs-prozess in RWTHonline.
Ihr Master ist zulassungsbeschränkt
War Ihre Bewerbung über RWTHonline erfolgreich und konnte Ihnen im Auswahlverfahren ein Studienplatz zugewiesen werden, können Sie sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist über RWTHonline einschreiben und die Unterlagen in RWTHonline hochladen.
Bereits eingeschriebene Studierende der RWTH Aachen geben ebenfalls eine Bewerbung über RWTHonline ab.
Haben Sie noch Fragen? Rechtsverbindliche Auskunft bei Fragen zur Einschreibung erteilt das Studierendensekretariat.