Vergabeverfahren Master

 

Den ersten Hochschulabschluss in der Tasche … und was dann? Die RWTH Aachen bietet Ihnen ein breites Masterprogramm.

 

Schritt für Schritt zum Nachlesen

 

Zugang

Zugang zu einem Studiengang, der mit dem Mastergrad abgeschlossen wird, hat gemäß Paragraf 49, Absatz 7 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, kurz Hochschulgesetz, in der derzeit gültigen Fassung, wer einen berufsqualifizierenden Abschluss nachweist, auf dem der Masterstudiengang aufbaut. Ein berufsqualifizierender Abschluss liegt gemäß den jeweiligen Prüfungsordnungen dann vor, wenn ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang vorliegt, nachgewiesen wird. Man unterscheidet zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge.

Rechtliches

Die Rechtsgrundlage für das Zulassungsverfahren in den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist die Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW) und die Satzung der RWTH Aachen für das Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen sowie bei zulassungsfreien Masterstudiengängen die Einschreibungsordnung der RWTH Aachen in der derzeit gültigen Fassung.

Das Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren wird in vier beziehungsweise fünf Schritte unterteilt. Diese werden Ihnen nachfolgend erläutert, und zwar für: