Vergabeverfahren Bachelor für internationale Studierende
Für die Vergabe von Studienplätzen an internationale Studierende in Bachelor- und Staatsexamensstudiengängen gibt es zwei unterschiedliche Verfahren. Studiengänge können entweder mit einem Numerus Clausus belegt sein, oder sie sind frei zugänglich. Ein Numerus Clausus wird eingeführt, wenn es mehr Bewerbungen für einen Studiengang gibt als Plätze zur Verfügung stehen. Bei frei zugänglichen Studiengängen werden alle geeigneten Bewerbungen berücksichtigt.
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Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge
Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb der Europäischen Union
Wenn Sie sich für ein Fach mit Numerus Clausus bewerben, müssen der RWTH Aachen alle erforderlichen Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. Diese Bewerbungsfrist endet bei einer Bewerbung auf einen Bachelorstudiengang bis zum 15. Juli für ein Wintersemester und am 15. Januar für ein Sommersemester.
Um an dem Vergabeverfahren der Studienplätze teilnehmen zu können, müssen Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser vorlegen. Eine schlechtere Gesamtnote kann durch den Nachweis des Test AS ausgeglichen werden, wenn Sie sich auf einen Bachelorstudiengang bewerben. Für Bewerberinnen und Bewerber auf die Staatsexamensstudiengänge Medizin (Modellstudiengang) und Zahnmedizin ist die Vorlage des TestAS sogar verpflichtend.
Die Studienplätze werden dann nach der Rangliste vergeben, die sich aus den Durchschnittsnoten der Hochschulzugangsberechtigung aller geeigneten Bewerberinnen und Bewerber ergibt.
Zudem achten wir auf die Diversität unserer Studierendenschaft und verteilen die Plätze so, dass jede Nationalität mindestens einen Platz erhält. Eine ausführlichere Erklärung des Vergabeverfahrens finden Sie in diesem Dokument.
Bewerberinnen und Bewerber aus der Europäischen Union
Bitte informieren Sie sich über das örtliche Vergabeverfahren für Bachelor-Studiengänge.
Vergabeverfahren für zulassungsfreie Studiengänge
Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser vorlegen. Eine schlechtere Gesamtnote kann durch den Nachweis des TestAS ausgeglichen werden.
Beim freien Verfahren wird die formale Eignung geprüft. Ist diese gegeben, wird eine Zulassung erteilt.