Diese Informationen gelten für Studieninteressierte mit einer deutschen Masterzugangsberechtigung.
Vergabe zulassungsfreie Master
Schritt 1
Zunächst registrieren Sie sich in RWTHonline. Über die App „Bewerbungen“ können Sie eine oder mehrere Bewerbungen abgeben. Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Bewerbungsfristen.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen alle für die Zulassung erforderlichen Unterlagen hochgeladen oder gegebenenfalls postalisch beziehungsweise persönlich – sofern im Bewerbungswizard hierauf hingewiesen wurde – eingereicht werden.
Es handelt sich um Ausschlussfristen, das heißt eine Berücksichtigung Ihrer Bewerbung nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr möglich. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
Schritt 2
Im nächsten Schritt wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendensekretariats überprüft, ob die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Sollten die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so erhalten Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist einen Ausschlussbescheid.
Über den Selfservice in RWTHonline können Sie den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Bewerbung einsehen und werden über noch fehlende Unterlagen informiert. Wir empfehlen Ihnen, vor Ablauf der Bewerbungsfrist (Sommersemester: 15. Januar beziehungsweise Wintersemester: 15. Juli) den Bearbeitungsstand regelmäßig zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass keine Unterlagen fehlen und Sie am Vergabeverfahren beteiligt werden.
Das Studierendensekretariat informiert nur über den Selfservice über fehlende Unterlagen. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, den Bewerbungsstatus regelmäßig zu kontrollieren!
Schritt 3
Die Überprüfung der fachlichen Voraussetzungen und damit die Entscheidung, ob Sie ohne bzw. mit Auflagen zugelassen werden können, oder ob Sie abgelehnt werden müssen, obliegt ausschließlich den Prüfungsausschüssen der Fakultäten.
Schritt 4
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden bis circa Mitte März für das Sommersemester beziehungsweise bis Mitte September für das Wintersemester im Selfservice zum Download bereitgestellt. Einige für die Einschreibung erforderliche Unterlagen können Sie in RWTHonline hochladen, andere Dokumente müssen Sie persönlich im Studierendensekretariat einreichen oder per Post senden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Einschreibung bis spätestens 30. April für ein Sommersemester beziehungsweise bis 31. Oktober für ein Wintersemester erfolgt sein muss. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.