Einschreibung zur Promotion für Internationale
Verschiebung der Zulassung vom Sommersemester 2020 auf das Wintersemester 2020/21
Sollten Sie eine Zulassung zu einem zulassungsfreien Studiengang ohne NC für das Sommersemester 2020 besitzen und aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch den Ausbruch des Coronavirus nicht die Einschreibung vornehmen wollen, können Sie Ihre Zulassung für die Einschreibung zum Wintersemester 2020/21 verwenden. Personen mit einer Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang mit NC können diese nicht auf das Wintersemester übertragen, sondern müssen sich bis zum Ende der regulären Bewerbungsfristen, 15 Juli 2020 für das erste Fachsemester und 15. September 2020 für höhere Fachsemester, erneut über RWTHonline bewerben.
Sollten sich vom Sommer- zum Wintersemester die Aufnahmebedingungen für einen Studiengang geändert haben, zum Beispiel durch die Einführung eines GRE, so sind Personen, die eine Zulassung zum Sommersemester erhalten haben, für die Übertragung auf das Wintersemester von diesen Änderungen nicht betroffen!
Wenn Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen möchten, Ihre Zulassung vom Sommer- auf das Wintersemester zu übertragen, antworten Sie bitte auf die E-Mail, die Ihnen dazu von der Abt. 2.1 – Zugang und Soziales zugeschickt worden ist.
Bitte beachten Sie, dass die Übertragung der Zulassung derzeit nur vom Sommersemester 2020 auf das Wintersemester 2020/21 möglich ist. Sollten Sie sich erst zum Sommersemester 2021 einschreiben wollen, ist nach den derzeit gültigen Regeln eine neue Bewerbung erforderlich.
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.
Kontakt
Telefon
- work
- +49 241 80 90674
- E-Mail schreiben
Wenn Sie eine Bescheinigung des Promotionsausschusses auf Zulassung zur Promotion erhalten haben, müssen Sie einige Dokumente für die Einschreibung vorbereiten. Die folgende Liste informiert Sie darüber, welche Dokumente Sie benötigen:
- einen gültigen Reisepass oder, wenn Sie EU-Bürgerin oder EU-Bürger sind, alternativ Ihren Personalausweis
- Ihre Bescheinigung des Promotionsausschusses auf Zulassung zur Promotion an einer Fakultät der RWTH Aachen
- die Originale Ihres Bachelorzeugnisses und Ihres Masterzeugnisses oder Nachweise vergleichbarer Abschlüsse
- die Originalübersetzungen Ihrer Zeugnisse und Fächer-Noten-Listen. Diese Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzungsbüro angefertigt worden sein, oder von der deutschen Botschaft beziehungsweise dem Konsulat im Ausland anerkannt worden sein. Das Übersetzungsbüro kann in Deutschland oder in Ihrem Heimatland sein.
- Originale der erworbenen Sprachnachweise, falls diese von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer gefordert wurden
a) für deutschsprachige Promotionen: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, kurz DSH, oder der Test für Deutsch als Fremdsprache, kurz DaF, oder ein äquivalentes Sprachzeugnis,
b) für englischsprachige Promotionen: International English Language Testing System, kurz IELTS, mit einem Resultat von mindestens 6.0, oder Test of English as Foreign Language, kurz TOEFL, mit mindestens 80 IBT- beziehungsweise 550 PBT-Punkten, oder Certificate in Advanced English, kurz CAE. - Versicherungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Sie müssen sich von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse bescheinigen lassen, dass Sie entweder von der gesetzlichen Versicherung befreit sind, oder eine solche abgeschlossen haben. Sie müssen vor der Einschreibung somit auf jeden Fall einmal die Krankenkasse besuchen und dort entweder eine Versicherung abschließen oder sich bestätigen lassen, dass die Versicherung, die Sie derzeit haben, ausreichend ist. Ohne eine Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenkasse können wir Sie nicht einschreiben. Gesetzliche Krankenkassen sind zum Beispiel die Techniker Krankenkasse, kurz TK, oder die Allgemeine Ortskrankenkasse, kurz AOK.
- Exmatrikulationsnachweis einer deutschen Hochschule, falls Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren
- die im Zulassungsbescheid als fehlend angegebenen Unterlagen, zum Beispiel der Sprachnachweis, vollständiges Transkript oder weitere Unterlagen
- das Original der Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers beziehungsweise Ihrer Betreuerin
Sie können nur an der RWTH Aachen eingeschrieben werden, wenn Sie alle aufgezählten Unterlagen mitbringen!
Die Einschreibung können Sie während der folgenden Zeiträume in der Abteilung 2.1 - Zugang und Soziales, Templergraben 57, SuperC, 5. Etage, Raum 5.27-5.29 während der jeweils gültigen Sprechzeiten vornehmen:
- Einschreibung zum Wintersemester: 1. August bis zum letzten Werktag (Montag bis Freitag) vor Weihnachten
- Einschreibung zum Sommersemester: 1. Februar bis 30. Juni