Gasthörerschaft

  Studierende in einem Hörsaal Urheberrecht: © Mario Irrmischer
 

Antragsfristen

Wintersemester 2023/24: 11. September bis 10. November 2023

Kontakt

Telefon

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+49 241 80 94029

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Telefonische Sprechzeiten

Montags bis Freitags, 8:30 bis 15 Uhr

 

Zugangsvoraussetzungen

Für die Beantragung der Gasthörerschaft müssen Sie weder formale Voraussetzungen erfüllen noch die allgemeine Hochschulreife besitzen.

 

Kosten

An der RWTH Aachen zahlen Gasthörerinnen und Gasthörer einen Beitrag von 100 Euro pro Semester.

Ausnahme

Der Gasthörerbeitrag kann im Einzelfall erlassen werden. Und zwar dann, wenn die Zahlung zu einer sozialen Härte, also einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung, führen würde. Dies ist bei sehr niedrigem Einkommen oder bei Arbeitslosigkeit der Fall, wenn darüber hinaus keine weiteren finanziellen Mittel oder Vermögen zur Verfügung stehen. Wer diesen Anspruch für sich geltend machen möchte, muss einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht beim Studierendensekretariat stellen und die entsprechenden Nachweise beibringen. Die Antragsfrist endet mit Ablauf der jeweiligen Anmeldungsfrist.

 

Beantragung

Sie stellen den Antrag auf Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer in RWTHonline.

Der Gasthörerbeitrag beträgt 100 Euro. Die Informationen zu den Zahlungsmodalitäten finden Sie im Selfservice in RWTHonline.

Bitte beachten Sie unbedingt die jeweils aktuellen Fristen. Eine verspätete Antragstellung ist nicht möglich.

 

Ihre Fragen, unsere Antworten

Welche Lehrveranstaltungen darf ich als Gasthörerin oder Gasthörer besuchen?

Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie bei RWTHonline.

Darf ich als Gasthörerin oder Gasthörer Prüfungen ablegen?

Nein. Als Gasthörerin oder Gasthörer sind Sie nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

Bin ich als Studentin oder Student eingeschrieben, wenn ich Gasthörerin oder Gasthörer bin?

Nein. Sie werden nicht eingeschrieben. Durch die Zulassung werden Sie Angehörige oder Angehöriger der Hochschule.

Darf ich als Gasthörerin oder Gasthörer an Lehrveranstaltungen in zulassungsbeschränkten Studiengängen teilnehmen?

Nein. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen kann eine Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer grundsätzlich nicht erfolgen. Angebote aus dem Veranstaltungsplan für das Seniorenstudium, Kapitel 4, sind hiervon ausgenommen.

Darf ich als Gasthörerin oder Gasthörer an Sprachkursen teilnehmen?

Nein. Eine Zulassung zu Sprachkursen ist im Rahmen einer Gasthörerschaft grundsätzlich nicht möglich.