Auswahlverfahren

 

Der Exploratory Research Space möchte nachvollziehbare und tragfähige Förderentscheidungen treffen. Hierfür sind ein adäquates Begutachtungsverfahren und eine geeignete Gutachterauswahl zwingend erforderlich. Die Auswahl der von ERS geförderten Projekte unterliegt einem klar definierten Code of Conduct. Für den Begutachtungsprozess hat ERS in Anlehnung an die Volkswagenstiftung Regeln guter Praxis aufgestellt, deren Einhaltung für die Gutachterinnen und Gutachter bindend ist.

 

Begutachtungsverfahren

Schematische Darstellung des ERS-Begutachtungsverfahrens Urheberrecht: © ERS In der Abbildung ist das Begutachtungsverfahren schematisch dargestellt.

Zunächst erfolgt eine formale Prüfung durch das ERS-Management Team hinsichtlich der im Aufruf geforderten Kriterien. Wichtig sind hier insbesondere die Interdisziplinarität, also die Beteiligung von mindestens zwei Fakultäten der RWTH Aachen und die Einhaltung der geforderten maximalen Seitenzahl.

Die Projekte werden jeweils zwei Betreuerinnen und Betreuern aus dem ERS-Auswahlgremium zugewiesen. Hierbei wird darauf geachtet, dass diese eine möglichst große fachliche Nähe aufweisen und nicht voreingenommen oder befangen sind.

Die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter erfolgt durch die Betreuungspersonen. Diese benennen jeweils mindestens eine Gutachterin oder einen Gutachter aus dem Fachbereich des Projektantrags, so dass jedes Projekt mindestens durch zwei Gutachten bewertet wird. Dadurch werden alle wesentlichen Aspekte des Antrags kompetent abgedeckt.

 

Code of Conduct

  1. 1
    Exzellenz: Ziel der Projektbegutachtung ist die Beurteilung der wissenschaftlichen Exzellenz der Anträge.
  2. 2
    Unvoreingenommenheit: Alle Anträge werden gleich behandelt.
  3. 3
    Transparenz: Die Förderempfehlung erfolgt nach festgelegten Regeln und Verfahren. Antragstellende erhalten eine Rückmeldung zu den Begutachtungsergebnissen.
  4. 4
    Qualität: Die Begutachtung ist einheitlich und entspricht hohen Qualitätsstandards wie bei anderen nationalen und internationalen Verfahren.
  5. 5
    Vertraulichkeit: Alle Anträge und damit verbundenen Daten, Wissen und Dokumente werden vertraulich behandelt.
  6. 6
    Ethik und Integrität: Anträge, die grundsätzlichen ethischen Ansprüchen oder Regeln des Anstands nicht entsprechen, werden ausgeschlossen.
 

Projektanträge mit einem Volumen bis zu 60.000 Euro werden hochschulintern begutachtet. Projektanträge mit einem Volumen über 60.000 Euro und bis zu 90.000 Euro werden nach Ermessen der zuständigen Mitglieder des ERS-Auswahlgremiums durch hochschulinterne oder -externe Fachgutachterinnen und -gutachter begutachtet. Projektanträge mit einem Volumen über 90.000 Euro werden durch externe Fachgutachterinnen und -gutachter begutachtet.

Die Begutachtung erfolgt anhand eines formalisierten Fragebogens. Kriterien für die Projektauswahl sind in der Regel die Originalität, die Interdisziplinarität, die Subsidiarität (zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Chancen auf andere Förderung), die Teamstruktur, die Relevanz beziehungsweise Verbindung zur Strategie der RWTH Aachen, die wissenschaftliche Herangehensweise, der Forschungsplan und der Plan zum Forschungsdatenmanagement, wobei fehlende Interdisziplinarität (wenn im Aufruf nicht explizit ausgeschlossen) und Subsidarität direkte Ausschlusskriterien sind.

Wenn beide Betreuungspersonen des Auswahlgremiums starke Bedenken hinsichtlich der Qualität des Antrags haben, wird in Rücksprache mit dem ERS Steering Committee keine Begutachtung durchgeführt. In diesem Fall erstellen die beiden Betreuungspersonen ein Kurzgutachten, in dem die wesentlichen Kritikpunkte zusammengefasst werden.

Wenn die Zahl der förderfähigen Projekte das zur Verfügung stehende Budget überschreitet, kann im Auswahlprozess ein Losverfahren eingesetzt werden. Dieses Verfahren wird nur für gleichgut bewertete Anträgen eingesetzt, wenn auf Basis der wissenschaftlichen Bewertung keine Reihung mehr möglich ist. Die Volkswagenstiftung hat 8 Thesen für ein Loselement in der Forschungsförderung erarbeitet, auf die wir in diesem Zusammenhang gerne verweisen wollen.

Die Bewilligung erfolgt in allen Fällen durch das Rektorat.