Ablauf des Berufungsverfahrens
Im August 2013 wurde der RWTH Aachen das Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) für faire und transparente Berufungsverfahren verliehen.
Das Berufungsverfahren an der RWTH Aachen gliedert sich in verschiedene Phasen und ist geprägt von gesetzlichen Vorschriften, wie zum Beispiel dem Hochschulgesetz, und zahlreichen hochschulinternen Ordnungen, wie der Verfahrensordnung oder der Berufungsordnung.
Erneute Auszeichnung für faire und transparente Berufungsverhandlungen
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Im August 2021 hat die RWTH Aachen erneut das anstehende Re-Audit-Verfahren erfolgreich durchlaufen und wurde für weitere fünf Jahre mit dem Gütesiegel des DHV für faire und transparente Berufungsverfahren ausgezeichnet.
1. Das Wiederzuweisungsverfahren: Entscheid über Wiederbesetzung, Neuorientierung oder Neuschaffung einer Professur
Der Fakultätsrat stellt einen Wiederzuweisungsantrag und leitet so das Wiederzuweisungsverfahren ein. Der Ausschreibungstext wird auf Basis des Wiederzuweisungsantrags formuliert. Das Rektorat entscheidet über die Wiederzuweisung und den Ausschreibungstext auf der Basis längerfristiger strategischer Vorgaben und aktueller strategischer Indikatoren wie zum Beispiel der Innovationsträchtigkeit und Konkurrenzfähigkeit oder Überlegungen zu Status und Potential des Fachgebiets. Nach der Wiederzuweisung wird die Professur ausgeschrieben. Mit dem Ziel, die Professorenschaft weiter zu internationalisieren und den Anteil der Professorinnen zu erhöhen, werden hoch qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten im In- und Ausland direkt angesprochen und aufgefordert, sich zu bewerben.
2. Die Arbeit der Berufungskommission
Die Berufungskommission, in der sowohl Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Studierende vertreten sind, betreibt weiter die aktive Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten, sichtet die eingehenden Bewerbungsunterlagen und prüft Einstellungsvoraussetzungen anhand eines für diese Berufung individuell formulierten Kriterienkatalogs. Um die Sichtung der eingegangenen Bewerbungen transparent zu gestalten und zu beschleunigen, werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten, ein wissenschaftliches CV auszufüllen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist lädt die Berufungskommission einige Kandidatinnen und Kandidaten zu Probevorträgen und Interviews ein. Nach den Probevorträgen wird eine vorläufige Liste der aussichtsreichsten Kandidatinnen und Kandidaten abgestimmt und externe, vergleichende Gutachten zu diesen angefordert. Die Gutachterinnen und Gutachter nehmen unter anderem Stellung dazu, ob die zu Begutachtenden generell berufen werden können und begründen eine Reihung. Auf der Grundlage der Probevorträge und externen Gutachten erarbeitet die Berufungskommission eine endgültige Liste. Diese endgültige Liste wird zusammen mit den Voten der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung, den Abstimmungsergebnissen und weiteren Unterlagen in Form eines Berufungsvorgangs an den Fakultätsrat weitergeleitet.
3. Verabschiedung der Liste
Die von der Berufungskommission verabschiedete Liste wird im Fakultätsrat diskutiert und abgestimmt. Der Fakultätsrat legt dann den Berufungsvorgang über die Personalabteilung dem Rektorat vor.
4. Rektoratsentscheid
Die Personalabteilung führt eine rechtliche Prüfung des bisherigen Berufungsverfahrens und der Einstellungsvoraussetzungen der Platzierten durch und legt den Berufungsvorgang dem Rektorat vor. In einer Sitzung wird der Berufungsvorschlag mit der Fakultätenkonferenz diskutiert. Wird der Berufungsvorschlag angenommen, erteilt der Rektor den Ruf an die Erstplatzierte oder den Erstplatzierten.
5. Vorbereitung der Verhandlung
Umgehend nach Ruferteilung nimmt der Kanzler Kontakt mit der oder dem zu Berufenden auf und bittet darum, Berufungsverhandlungen aufzunehmen. Wird Verhandlungsbereitschaft signalisiert, bittet die entsprechende Fakultät um ein Lehr- und Forschungskonzept. Dieses Konzept soll die Visionen zu den künftigen Aktivitäten in den Bereichen Lehre und Forschung an der RWTH Aachen ebenso konkretisieren wie die personellen, räumlichen und sachlichen Mittel, die benötigt werden, um diese Visionen zu realisieren. Um bereits an dieser Stelle eine generelle Realisierbarkeit der Vorstellungen zu prüfen, wird das Konzept gemeinsam mit der Fakultät abgestimmt.
Das Lehr- und Forschungskonzepts wird in einer verbindlichen Besprechung aller beteiligten Dezernate der Zentralverwaltung (Finanzen, Facility Management, Personal und Strategie) und der Dekanin oder dem Dekan der Fakultät diskutiert und hinsichtlich der Realisierbarkeit geprüft. So wird gewährleistet, dass alle beabsichtigten Zusagen auch von allen mitgetragen werden. Das Protokoll dieser Besprechung stellt die Grundlage für die Berufungsverhandlung dar.
Gleichzeitig bietet der Leiter der Abteilung 8.5 der oder dem zu Berufenden ein persönliches Gespräch über alle Aspekte einer Berufung, insbesondere aber über die Gehaltsverhandlungen, an. Hier werden die Grundsätze erläutert, nach denen an der RWTH ein Berufungsangebot erarbeitet und ein Gehaltsangebot vorbereitet wird. Es wird erläutert, wie ein Gehaltsangebot zustande kommt, was als Basis dient, wie das Angebot mit dem Gehaltsgefüge der RWTH referenziert wird und welcher Berufungsgewinn in der Regel zu realisieren ist. Zudem treffen die zu Berufenden mit dem Team Berufung auch auf kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner, die bei Fragen zur Verbeamtung und W-Besoldung und dem damit verbundenen Themenkreis kompetent Auskunft erteilen können.
In dieser Phase werden entweder auf Anfrage der oder des zu Berufenden oder von Seiten des Welcome Service für Professoren der RWTH Aachen verschiedene Servicestellen aktiv, wie zum Beispiel der Familienservice oder der Dual Career Service. So wird das familiäre Umfeld der Kandidatin oder des Kandidaten frühzeitig fokussiert und die Betreuung durch den Welcome Service beginnt.
6. Berufungsverhandlung
An der Berufungsverhandlung nehmen neben der oder dem zu Berufenden der Kanzler und ein Vertreter des Personaldezernats, sowie die Dekanin oder der Dekan der entsprechenden Fakultät teil. Bei diesem Termin soll ein für alle Seiten zufriedenstellendes Berufungsangebot ausgehandelt werden. Ohne Beteiligung der Fakultätsvertreter werden im Rahmen dieses Gesprächs auch das Gehalt und individuelle Zielvereinbarungen besprochen. Weiterhin können im Berufungsgespräch Dual-Career-Fragen erörtert werden.
7. Rufannahme oder Absage
Nimmt die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler den Ruf an, werden alle am Prozess beteiligten Personen in Kenntnis gesetzt. Das jeweilige Dekanat wird dann gemeinsam mit den entsprechenden Abteilungen der Universität alle Maßnahmen einleiten, die eine zügige Berufung und einen reibungslosen Arbeitsbeginn der neuen Professorin oder des neuen Professors gewährleisten.
Nimmt die oder der zu Berufende das Angebot nicht an, geht der Ruf an die Nächstplatzierte oder den Nächstplatzierten auf der Liste und Verhandlungen werden vorbereitet und geführt. Ist die Liste erschöpft, muss das Verfahren wieder aufgenommen und die Professur neu ausgeschrieben werden.
Bei Fragen zum Ablauf des Berufungsverfahrens wenden Sie sich bitte an das Beratungsteam Berufung.
Kontakt Beratungsteam
Name | Fakultät | Kontakt |
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Christina Bausch |
Fakultät 1 (Fachgruppe Physik und Chemie) Fakultät 3 Fakultät 6 |
Telefon: +49 241 80 96235 christina.bausch@zhv.rwth-aachen.de |
Martina Rodloff-Dohmen | Fakultät 1 (Fachgruppe Mathematik, Informatik und Biologie) Fakultät 4 |
Telefon: +49 241 80 94137 Martina.Rodloff-Dohmen@zhv.rwth-aachen.de |
Anne Graetz | Fakultät 2 Fakultät 7 |
Telefon: +49 241 80 94132 Anne.Graetz@zhv.rwth-aachen.de |
Andrea Luchte | Fakultät 5 | Telefon: +49 241 80 94152 Andrea.Luchte@zhv.rwth-aachen.de |
Caroline Groß | Fakultät 8 | Telefon: +49 241 80 94129 Caroline.Gross@zhv.rwth-aachen.de |