Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

  Frau und Mann besprechen Papiere, die vor ihnen auf einem Tisch ausgebreitet liegen. Urheberrecht: © Martin Braun  

Für eine Kultur des Hinsehens

An der RWTH Aachen sollen Fairness, Gleichbehandlung und Wertschätzung im Umgang miteinander, auch bei der Behandlung von Konflikten, zur Selbstverständlichkeit werden. Doch dies kann nur gelingen, wenn jede einzelne Person – ob aus der Studierendenschaft oder dem Kreis der Beschäftigten – Verantwortung dafür übernimmt und die Kultur des Hinsehens stützt, indem hingesehen und nicht weggesehen wird, wenn es Konflikte gibt oder sich diese anbahnen. Gewalt, Belästigung, Diskriminierung und abwertendes Verhalten dürfen keinen Platz an der Hochschule oder anderswo haben!

Selbstverständlich gibt es auch an der RWTH Aachen mit ihren über 40.000 Studierenden und fast 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Probleme. Zudem ist nicht von der Hand zu weisen, dass in den letzten Jahren der Druck in Studium, Forschung und Beruf durch Verdichtung der Studienpläne und des Arbeitspensums zugenommen hat, was die Anfälligkeit für Konflikte erhöht. Fairness und Gleichbehandlung sind dann mitunter Werte, die in Vergessenheit geraten, so dass Fälle von Ungleichbehandlung, unfairem Verhalten, Aggression, Diskriminierung bis hin zu Mobbing und sexueller Gewalt vermehrt auftreten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Dies muss und darf aber nicht hingenommen werden, zumal es rechtliche Rahmenbedingungen gibt, an die wir uns halten müssen. Für alle Zielgruppen gibt es zudem Beratungs- und Unterstützungsangebote an der Hochschule. Die RWTH Aachen hat zudem ein zweistufiges Beschwerdeverfahren entwickelt und hierfür die Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen.

 

Vorgezogene Namensänderung für transidente Personen an der RWTH ermöglicht

In der Sitzung am 9. Juli 2019 hat das Rektorat beschlossen, vorgezogene Namensänderungen von Menschen, deren Identitätsgeschlecht noch nicht mit dem juristischen Geschlecht angeglichen ist, zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person einen Antrag beim Amtsgericht auf Namens- bzw. Personenstandsänderung gemäß Transsexuellengesetz gestellt hat und einen Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität, kurz dgti e.V., vorlegt.

Auch wenn es erforderlich sein kann, in der Kommunikation mit Dritten wie etwa Krankenkasse, Finanzamt oder LBV die bisherige Identität zu nutzen, stellt diese Neuerung eine Verbesserung der Lebens-, Studien- und Arbeitsbedingungen für transidente Menschen und einen weiteren Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit dar.

Studierende, die von der neuen Regelung Gebrauch machen wollen, wenden sich bitte an das Studierendensekretariat, Beschäftigte der RWTH an das Personaldezernat.