Criticism of the Draft Version of the Future Higher Education Act

20/11/2013

On November 19, 2013, the assembly of the German Rectors‘ Conference, HRK for short, has discussed the ministerial draft version of the “Future Higher Education Act NRW”  (Hochschulzukunftsgesetz Nordrhein-Westfalen), criticizing the planned limitation to the universities’ autonomy. On November 20, 2013, the HRK President has written an open letter to the NRW Minister President and the Minister of Science and Research, calling on them to reconsider this aspect of the draft bill.

 

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The 2011 resolutions by the German Rectors' Conference named in the open letter

 

Open Letter Concerning the Ministerial Draft Version of the Future Higher Education Act NRW by the President of the German Rectors‘ Conference

 

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, sehr geehrte Frau Ministerin,

der in der letzten Woche vorgestellte Referentenentwurf zum Hochschulzukunftsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist in der 15. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz am 19.11.2013 eingehend diskutiert worden. Leider ist in der Kürze der Zeit eine detaillierte Stellungnahme zu den im Einzelnen vorgeschlagenen Regelungen noch nicht möglich. Diese werde ich zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.

Ich will betonen, dass die Rektorinnen und Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten sich einig waren, dass angesichts des Erfolges, mit dem die nordrhein-westfälischen Hochschulen ihren gesellschaftlichen Auftrag erfüllen und ihre Verantwortung wahrnehmen, eine derartig umfassende Gesetzesnovelle nicht erforderlich ist. Der vorliegende Entwurf schränkt in zentralen Punkten die Wissenschaftsfreiheit und Autonomie der Hochschulen in inakzeptabler Weise ein.

Der Referentenentwurf untergräbt die Autonomie der Hochschulen, indem er weit in die Hochschulplanung eingreift. Hierdurch werden die Bewegungsspielräume der Hochschulen eingeschränkt, da das Ministerium standardisierte Lösungen verpflichtend zur Umsetzung vorgeben kann.

Der Referentenentwurf greift in die Finanzautonomie der Hochschulen ein, indem das Ministerium durch den Erlass von Rahmenvorgaben auch in diesem Bereich regelnd eingreifen kann. Damit wird den Hochschulen die Möglichkeit genommen, mehrjährig zu planen und effizient zu agieren. Die Möglichkeit der nordrhein-westfälischen Hochschulen, sich in einem national und international zunehmend wettbewerblich geprägten Umfeld zu positionieren, wird damit empfindlich eingeengt.

Die Hochschulrektorenkonferenz hat im Jahr 2011 die wesentlichen Positionen zur Hochschulautonomie und zur Hochschulfinanzierung benannt. In diesen Empfehlungen hat sie deutlich gemacht, dass das Ministerium sich auf den unabdingbaren Kernbereich der Rechtsaufsicht beschränken soll. Gegen diesen Grundsatz wird in dem vorliegenden Entwurf klar verstoßen. Die einschlägigen Empfehlungen füge ich diesem Schreiben gerne noch einmal bei.

Im Namen der Rektorinnen und Rektoren, der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Hochschulen ersuche ich Sie, den Referentenentwurf unter diesen Gesichtspunkten noch einmal zu überdenken. Dies ist im Interesse der Leistungsfähigkeit des Hochschulstandortes NRW und im Interesse der gesamten deutschen Wissenschaftslandschaft geboten.

Mit herzlichen Grüßen

gez. Prof. Dr. Horst Hippler