Joint-PhD Programm mit der University of Melbourne
Steckbrief
Eckdaten
- Zielgruppe:
- Doktorandinnen und Doktoranden
- Richtung / Ort:
- Outgoings
Kontakt
Name
Team AROP
Advanced Research Opportunities Program
- E-Mail schreiben
Die RWTH Aachen University und die University of Melbourne haben 2019 eine gemeinsame Erklärung zur Einrichtung eines Joint-PhD-Programms abgeschlossen. Dieses Programm ermöglicht es, Doktorandinnen und Doktoranden der RWTH Aachen sowie solchen der University of Melbourne einen gemeinsamen Doktorgrad beider Universitäten zu erwerben. Teil des Programms ist ein mindestens zwölfmonatiger Auslandsaufenthalt, der von den Doktorandinnen und Doktoranden an der jeweiligen Partneruniversität durchgeführt werden soll.
Das RWTH International Office vergibt aus den Mitteln der Förderlinie „Exzellenzuniversität“ Reisekostenpauschalen und Stipendien an Doktorandinnen und Doktoranden der RWTH, die einen Joint-PhD mit der University of Melbourne erwerben möchten. Die Stipendien können genutzt werden, um den obligatorischen zwölfmonatigen Auslandsaufenthalt an der University of Melbourne fördern zu lassen.
Wenn Sie als Betreuerin oder Betreuer eine Doktorandin beziehungsweise einen Doktoranden betreuen, die oder der an dem Programm teilnehmen möchte, aber offene Fragen zum Ablauf haben sollten, können Sie sich jederzeit an den Ansprechpartner des Programms im International Office der RWTH Aachen, Jan Müller, wenden.
Bitte beachten Sie auch unsere „Häufig gestellten Fragen“ weiter unten auf dieser Webseite.
Bitte beachten Sie auch die Informationen der University of Melbourne zu dem Programm.
Wer kann sich bewerben?
Doktorandinnen und Doktoranden der RWTH Aachen, die an dem Joint-PhD-Programm mit der University of Melbourne teilnehmen.
Stipendienhöhe und Förderperiode
- Reisekostenpauschale von einmalig 2.000 Euro
- Ein monatliches Stipendium von 1.500 Euro für eine Länge von 12 Monaten
Sollte auch während des Joint PhD an der University of Melbourne ein Beschäftigungsverhältnis an der RWTH Aachen fortbestehen können, dient folgende finanzielle Staffelung als Orientierung:
- Bei 75 Prozent Weiterbezug des TVL-13 Gehalts: monatliche Rate von 1.000 Euro + Reisekostenpauschale
- Bei 50 Prozent Weiterbezug des TVL-13 Gehalts: monatliche Rate von 1.500 Euro + Reisekostenpauschale
Bitte beachten Sie, dass die Auswahlkommission auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen einen Betrag für die Förderung festlegt, der im Einzelfall von den oben genannten Angaben abweichen kann.
Auswahlkriterien
- Teilnahme an dem Joint-PhD Programm mit der University of Melbourne
- Akademische Relevanz des Vorhabens und akademische Leistungen
- Potential des Aufenthalts, eine längerfristige Kooperation mit der University of Melbourne aufzubauen
Bewerbungsschluss
Bewerbungen können bis zum 31. März beziehungsweise 30. September jeden Jahres eingereicht werden sowie nach Absprache ohne Frist.
Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf / CV mit Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail)
- Zielsetzungserklärung mit Skizzierung des Forschungsprojekts, Nennung der Betreuerin oder des Betreuers, Angaben zur Dauer des Aufenthalts, Beschreibung der erwarteten Ergebnisse im Umfang von 1 bis 2 Seiten
- Betreuungsbestätigung und Einladungsschreiben der University of Melbourne mit Bezug zum gemeinsamen Vorhaben sowie der Aufenthaltsdauer; nach Möglichkeit Angaben zum erwarteten Ergebnis sowie zu den Zukunftsperspektiven der Kooperation
- Aktuelle Publikationsliste
- Transcript of Records des abgeschlossenen Master-Studiengangs
Bewerbung
Bitte schicken Sie alle Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument per E-Mail an Jan Müller.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Des Weiteren haben die Doktorandinnen und Doktoranden die Möglichkeit, sich für ein DAAD-Jahresstipendium beziehungsweise Kurzstipendium für Doktorandinnen und Doktoranden zu bewerben und den Auslandsaufenthalt an der University of Melbourne bei erfolgreicher Bewilligung so (teil) fördern zu lassen.
Für die Promotionsverfahren sind die Fakultäten zuständig. Die Ansprechpersonen entnehmen Sie den Websiten der jeweiligen Fakultäten.
Bitte beachten Sie auch die Leitlinien für binationale Promotionsverfahren („Cotutelle de thèse“), welche die Abteilung 1.5 – Prüfungs- und Satzungsrecht erstellt hat.
Bitte kontaktieren Sie Jan Müller , der Ihnen einen Musterbetreuungsvertrag gerne zukommen lässt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie kann ich als Betreuer an dem Joint-PhD-Programm mit der University of Melbourne mitwirken?
Um an dem Joint-PhD-Programm mit der University of Melbourne mitwirken zu können, sollten Sie als Betreuerin oder Betreier eine akademische Projektpartnerin oder einen akademischen Projektpartner in Melbourne identifizieren und mit diesem ein gemeinsames Promotionsprojekt erarbeiten, für das bereits an Ihrem Institut forschende oder noch zu rekrutierende Doktorandinnen und Doktoranden in Frage kommen.
Kann ein laufendes Verfahren in ein bi-nationales Promotionsverfahren („Joint-PhD“) mit der University of Melbourne umgewandelt werden?
Ja, dies ist prinzipiell möglich, sollte aber möglichst schnell mit dem Promotionsbüro der jeweiligen Fakultät sowie mit Dr. Daniel Holder, dem Programmverantwortlichen beim International Office der RWTH Aachen, abgesprochen werden. Die Kandidatin oder der Kandidat sollten sich so zügig wie möglich um Zulassung bewerben und sich an der Universität Melbourne einschreiben.
Müssen die Doktorandinnen und Doktoranden den ganzen Promotionszeitraum an der University of Melbourne eingeschrieben sein?
Ja, die Doktorandinnen und Doktoranden der RWTH Aachen müssen während ihrer ganzen Promotionszeit an der University of Melbourne eingeschrieben sein.
Während des einjährigen Auslandsaufenthalts ist „Full-time enrollment“ notwendig, während der Promotionszeit an ihrer Heimnatuniversität RWTH reicht „part-time enrollment“.
Maximal darf die Promotionslänge vier Jahre „full-time enrollment“ nicht überschreiten.
Müssen bei der mündlichen Verteidigung in Aachen auch die Betreuerinnen oder Betreuer aus Melbourne physisch anwesend sein?
Idealerweise wäre dies der Fall. Allerdings würde es unter besonderen Umständen im Ausnahmefall auch reichen, dass die mündliche Verteidigung als Videokonferenz durchgeführt wird. Diese muss jedoch wiederholt werden, sollte die Internetverbindung während der Verteidigung zusammenbrechen.
Ich bin als Kandidat für das Programm angenommen worden. Wie bekomme ich den Betreuungsvertrag?
Promovenden der University of Melbourne, die als Incomings an die RWTH kommen, wenden sich bitte direkt an Frau Jennifer De Gabriele und Frau Petra van Nieuwenhoven. Promovenden der RWTH, die als Outgoings an die University of Melbourne gehen, erhalten den Betreuungsvertrag entweder vom Welcome Center für internationale Forschende der RWTH oder von Herrn Daniel Holder, dem Koordinator des Programms.
Wo bekomme ich Unterstützung bezüglich der administrativen Prozesse rund um das Promotionsstudium in diesem Programm?
Für Vorabinformationen ist auf deutscher Seite Herr Daniel Holder Ihr Ansprechpartner. Sobald Sie für das Programm angenommen wurden, ist das Welcome Center für internationale Forschende der RWTH gerne für Sie da. Auf australischer Seite sind Frau Jennifer De Gabriele und Frau Petra van Nieuwenhoven die beiden Ansprechpartnerinnen, die gerne alle weiteren Fragen beantworten.