Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung

 

Die Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung bildet den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten, die eine Hochschuleinrichtung im Rahmen des Erasmus+ Programms durchführen kann.

Die Verleihung einer Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung ist eine Grundvoraussetzung für alle Hochschuleinrichtungen, die nach einem entsprechenden Antrag an der Lernmobilität von Einzelpersonen und/oder der Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und bewährten Verfahren im Rahmen des Programms teilnehmen möchten; der Qualitätsrahmen wird durch bilaterale Vereinbarungen zwischen den Hochschuleinrichtungen abgesteckt.

Die Charta wird für die gesamte Laufzeit des Programms verliehen. Die Umsetzung der Charta wird überwacht; etwaige Verletzungen der niedergelegten Grundsätze und Pflichten können einen Entzug durch die Europäische Kommission zur Folge haben.