Koordinationsstelle BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement an der RWTH Aachen

 

gemäß Paragraph 167, Absatz 2, Sozialgesetzbuch IX

Die Mitarbeiterin der Koordinationsstelle BEM, Susanne Brütting-Behrens, informiert Sie gerne innerhalb eines Erstgespräches über die Möglichkeiten des BEM.

Kontakt

Name

Susanne Brütting-Behrens

Koordinationsstelle Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Telefon

work
+49 241 80 90436

E-Mail

E-Mail
 

Das Angebot

Das betriebliche Eingliederungsmanagement, das zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für erkrankte Mitarbeiter gehört, ist ein Angebot für alle Beschäftigten, die innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren.

Die Ziele

Im Mittelpunkt des BEM steht die gemeinsame Klärung:

  • wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden
  • zukünftig vermieden und
  • die Arbeitsfähigkeit langfristig erhalten werden kann.

Ziel ist der Erhalt und die Sicherung des Arbeitsplatzes!

Um das BEM-Verfahren vorzustellen und Fragen zu beantworten, kommen wir gerne auch in die Lehrstühle beziehungsweise Zentrale Einrichtungen oder Abteilungen et cetera.

 

Freiwilligkeit

Das BEM wird nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen durchgeführt. Das Verfahren ist freiwillig, alle am BEM Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.