Koordinationsstelle BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement an der RWTH Aachen
gemäß Paragraph 167, Absatz 2, Sozialgesetzbuch IX
Die Mitarbeiterin der Koordinationsstelle BEM, Susanne Brütting-Behrens, informiert Sie gerne innerhalb eines Erstgespräches über die Möglichkeiten des BEM.
Kontakt
Telefon
- work
- +49 241 80 90436
- E-Mail schreiben
Das Angebot
Das betriebliche Eingliederungsmanagement, das zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für erkrankte Mitarbeiter gehört, ist ein Angebot für alle Beschäftigten, die innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren.
Die Ziele
Im Mittelpunkt des BEM steht die gemeinsame Klärung:
- wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden
- zukünftig vermieden und
- die Arbeitsfähigkeit langfristig erhalten werden kann.
Ziel ist der Erhalt und die Sicherung des Arbeitsplatzes!
Um das BEM-Verfahren vorzustellen und Fragen zu beantworten, kommen wir gerne auch in die Lehrstühle beziehungsweise Zentrale Einrichtungen oder Abteilungen et cetera.
Freiwilligkeit
Das BEM wird nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen durchgeführt. Das Verfahren ist freiwillig, alle am BEM Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.