Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Staff Training = STT
Das Erasmus+ Programm fördert auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von wissenschaftlichem und nicht-wissenschaftlichem Hochschulpersonal in Programmländern zur beruflichen Entwicklung und zum Ausbau der Internationalisierung.
Ansprechpartnerin
Telefon
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- +49 241 80 90863
- E-Mail schreiben
Zielgruppe
Hochschulpersonal – wissenschaftlich und nicht-wissenschaftlich – aus allen Bereichen kann am Erasmus+-Programm zu Fort- und Weiterbildungszwecken einmal pro akademischem Jahr teilnehmen und finanziell gefördert werden.
Programmländer
Mitgliedstaaten der EU
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Programmländer außerhalb der EU
Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich
Für Länder, die nicht zu den Programmländern zählen, nutzen Sie bitte das Angebot für RWTH Staff Mobility Worldwide.
Hinweise
Die Mobilität muss an einer ausländischen Hochschule mit gültiger Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) stattfinden oder an einer in einem Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist.
Das Programmland darf nicht das Hauptwohnsitzland der antragstellenden Person sein.
Mögliche Aktivitäten
- Job Shadowing/Hospitation
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
- Teilnahme an einer Staff Training Week (Angebote siehe unten)
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (für Dozentinnen und Dozenten)
- Fachliche Betreuung/Supervision von Studierenden
- Monitoring-Aktivitäten in Zusammenhang von Erasmus+ Mobilitätsprojekten
An dieser Stelle sei ergänzend auf das RWTH-interne Angebot zur Fort- und Weiterbildung verwiesen. Sollte eine von Ihnen ins Auge gefasste Fort- und Weiterbildung im Ausland in ähnlichem Umfang intern angeboten werden und nicht erkennbar sein, dass der Aufenthalt im Ausland – außer einem verständlichen individuellen Anreiz – einen Mehrwert bietet, wäre eine Förderung über Erasmus+ nicht vertretbar.
Bitte beachten Sie, dass reine Forschungsaufenthalte nicht gefördert werden können. Sofern jedoch nachgewiesen werden kann, dass im Rahmen der Mobilität neue und innovative Lern- und Lehrpraktiken erworben werden, spielt für die Förderfähigkeit die Aktivität der teilnehmenden Person im Rahmen der Veranstaltung eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die Art der Veranstaltung: Eine Teilnahme ist nicht förderfähig, wenn sie sich nur einer Disziplin widmet.
Aufenthaltsdauer und finanzielle Förderung
Eine Erasmus+ Personalmobilität ist von minimal zwei aufeinander folgenden Tagen bis maximal 60 Tagen möglich. Für die RWTH gilt, dass maximal zehn Arbeitstage der Mobilität aus Erasmus+ Mitteln finanziert werden.
Die finanzielle Förderung von Fahrt- und Aufenthaltskosten erfolgt an der RWTH Aachen nach dem Landesreisekostengesetz beziehungsweise der Auslandskostenerstattungsverordnung.
Im Falle einer Stornierung können angefallene Kosten nicht aus Erasmus-Mitteln übernommen werden.
Eine Erasmus-Förderung ist ausgeschlossen für:
- die Teilnahme an Konferenzen
- Besuche, die ausschließlich zur Anbahnung einer neuen Hochschulpartnerschaft dienen (sogenannte Preparatory Visits)
- die Teilnahme an Summer/Winter Schools, außer im Rahmen eines Erasmus+ Blended Intensive Programmes
- Teilnahmegebühren jedweder Art
Hinweis
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Behinderung der Zugang zum Programm erleichtert und eine Sonderförderung gewährt. Für Informationen zur Sonderförderung wenden Sie sich bitte an Yanyan Shen.
Organisation
Sie können entweder Ihre Erasmus+ Mobilität selbst organisieren; hierzu ist Kontakt mit der gewünschten Zielinstitution aufzunehmen und nachzufragen, ob die Möglichkeit eines Arbeitsbesuchs besteht. Oder Sie nehmen an einer organisierten Staff Training Week teil; nutzen Sie hierfür die Erasmus Staff Week Suche und melden Sie bei Interesse der entsprechenden Hochschule Ihren Teilnahmewunsch.
Während des Auslandsaufenthaltes ist für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit der Bewilligung des Mobilitätszuschusses keinerlei Versicherung verbunden ist.
Antrag und Dokumente
Bitte reichen Sie spätestens sechs Wochen vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt das Mobility Agreement über das Online-Formular ein. Das Mobility Agreement muss vollständig ausgefüllt sein und Ihre Unterschrift, die Unterschrift Ihrer Vorgesetzten/Ihres Vorgesetzten und die einer verantwortlichen Person der Partnerhochschule tragen. Weitere Dokumente und Informationen, die für die finanzielle Förderung erforderlich sind, erhalten Sie, sobald Ihrem Antrag stattgegeben wurde.
Alle Schritte zur Planung Ihrer Dienstreise und Beantragung der Erasmus+ Personalmobilität (STT) Förderung können Sie im Leitfaden zur Antragstellung nachlesen.
Sicherheitshinweis
In Anbetracht der derzeit angespannten politischen Lage in einigen Erasmus-Programmländern sowie aufgrund der Coronavirus-Pandemie möchten wir Ihnen empfehlen, vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt regelmäßig die Sicherheitshinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten.