Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie
Inzidenzwert
Höchste Inzidenz der letzten sieben Tage in Stadt und Städteregion Aachen (Stand 22.01.2021): 96
Thema | Kontakt |
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Allgemeine Fragen | |
Coronafall oder -verdacht | Hochschularzt |
Schutzmaßnahmen | Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz |
Corona-Gebäudebeschilderung | |
Bescheinigungen für Studierende | Zentrales Prüfungsamt |
Bescheinigungen für Beschäftigte |
Abteilung 8.1 - Wissenschaftliches Tarifpersonal und Hilfskräfte |
Bescheinigungen für Gäste, Besucher, Dienstleister | Abteilung 2.2 - Betreuung |
Gebäudeausstattung – sanitäres Verbrauchsmaterial | reinigung@zhv.rwth-aachen.de |
Regelung |
Wie lange gilt diese Regelung? |
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Reisen und Besuche aus dem Ausland Die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Reisen werden kontinuierlich aktualisiert. Zusätzlich zur Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW wurde inzwischen eine weitere Coronaeinreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums erlassen, die wie auch die Landesverordnung Maßgaben zu Melde-, Test- und Absonderungspflichten bei Einreise aus dem Ausland enthält. Neben Risikogebieten werden aktuell zusätzliche Hochinzidenzgebiete sowie Virusvariantengebiete ausgewiesen. Informationen hierüber entnehmen Sie bitte den Seiten des Robert-Koch-Instituts. Grundsätzlich gilt weiterhin: Sobald eine Person COVID-19-Symptome aufweist, gilt nach wie vor ein absolutes Betretungsverbot der RWTH. Darüber hinaus wird von Dienst- und Privatreisen dringend abgeraten. Sollten Sie dennoch eine Reise unternehmen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig über die Einstufung des Gebietes, in das Sie reisen, sowie die dafür die aktuell geltenden Melde-, Test- und Absonderungspflichten zu informieren. Die Abteilung 8.3 steht hierzu beratend zur Verfügung. Es bestehen weiterhin Ausnahmeregelungen für Grenzpendler sowie für Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums aus einem Risikogebiet einreisen. Im Zweifel sollte das zuständige Gesundheitsamt kontaktiert werden. Für Personen, die einer Testpflicht unterliegen, gilt bis zur Bekanntgabe des Testergebnisses ein Betretungsverbot für die RWTH. Sofern für zwingend erforderliche und unaufschiebbare Reisen im Herkunftsland eine Bescheinigung benötigt wird, stehen folgende Fachabteilungen hier gerne zur Verfügung:
Links: |
Auf unbestimmte Zeit
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Meldepflicht infizierter Hochschulangehöriger Infizierte Hochschulangehörige (keine Verdachtsfälle) sind der Hochschulärztlichen Einrichtung unverzüglich mitzuteilen unter +49 0241 80 94444 (Hochschulärztliche Einrichtung) |
Auf unbestimmte Zeit |
Nachverfolgung von Kontaktpersonen Aufgrund der Auslastung der Gesundheitsämter durch die Vielzahl von Corona-Infektionen, erfolgt die Nachverfolgung von Kontaktpersonen infizierter Menschen in vielen Fällen nur verzögert. Aus diesem Grund gilt für alle Angehörigen der RWTH, die als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft werden, ein Betretungsverbot für die RWTH für die Dauer der üblichen Quarantäne. Beschäftigte der RWTH arbeiten in diesem Zeitraum aus dem Home-Office. Sollten Unsicherheiten bezüglich der Einstufung als Kontaktperson der Kategorie 1 bestehen, berät die Hochschulärztliche Einrichtung hier gerne. Wichtiger Hinweis für Beschäftigte und Studierende, die im Kreis Heinsberg wohnen: |
Auf unbestimmte Zeit |
Home Office-Regelung
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Auf unbestimmte Zeit |
Lern- und Leseräume Die Lernräume bleiben ab Samstag, 31. Oktober 2020, geschlossen. |
Auf unbestimmte Zeit |
Universitätsbibliothek Die Universitätsbibliothek und die Medizinische Bibliothek sind für Ausleihen und Rückgaben von Medien und dies nur zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen für Beschäftigte und Studierende geöffnet. Der Zugang ist zunächst auf zwei gleichzeitige Nutzerinnen beziehungsweise Nutzer begrenzt. Die Universitätsbibliothek macht daher darauf aufmerksam, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Geöffnet ist nun immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr. Beschäftigte und Studierende der RWTH können Medien aus der Zentralbibliothek, der Bibliothek 2, der Lehrbuchsammlung, dem Patent- und Normenzentrum und der Medizinischen Bibliothek auch wieder über den KatalogPlus bestellen und in der Ausleihe im Erdgeschoss der Zentralbibliothek und in der Medizinischen Bibliothek ausleihen. |
Auf unbestimmte Zeit |
Besonderheiten bei persönlichen Beratungsangeboten Grundsätzlich sind persönliche Beratungsangebote unter besonderen Hygienebedingungen verfügbar. Es wird jedoch dringend angeraten, sich vorab telefonisch oder per Mail zu informieren, unter welchen Bedingungen das gewünschte Angebot wahrgenommen werden kann und einen Termin zu vereinbaren. |
Auf unbestimmte Zeit |
Klausuren Jedweder Präsenzbetrieb in der Lehre (so auch schriftliche Prüfungen und Einsichtnahmen vor Ort) wird in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 ausgesetzt. Sofern möglich und sinnvoll, können in dieser Zeit stattdessen Online-Formate angeboten werden. |
Auf unbestimmte Zeit |
Arbeitstreffen Dienstliche Besprechungen dürfen nur noch in Präsenz stattfinden, sofern es unbedingt erforderlich ist. Der Teilnehmerkreis ist auf zwingend notwendige Personen zu beschränken. Es gelten hier weiterhin eine konsequente Maskenpflicht und die bekannten Hygieneregeln. Bitte beachten Sie, dass für zahlreiche Arbeitsplätze derzeit eine Home Office Verpflichtung gilt. Bei jeglichen Tätigkeiten ist der aktuell geltende Mindestabstand zwischen zwei Personen einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, darf die Tätigkeit nur noch unter zuvor mit dem Arbeitsschutz abgestimmten Kompensationsmaßnahmen stattfinden. Hier finden Sie eine Handreichung für Vorstellungsgespräche. |
Auf unbestimmte Zeit |
Veranstaltungsregelung Grundsätzlich hat das Rektorat spezielle Regelungen für Veranstaltungen bis Ende des Wintersemesters 20/21 beschlossen. Hierunter fallen insbesondere:
Die Handreichung zum Umgang mit Präsenzveranstaltungen wird aktuell überarbeitet. Weiterhin gelten besondere Regelungen für Praktika und Exkursionen:
Aufgrund des aktuellen Lockdowns und der diesbezüglich erlassenen Regeln an der RWTH gilt aktuell jedoch Folgendes:
Öffentliche Veranstaltungen wie Kongresse, Tagungen, kulturelle Angebote sowie Veranstaltungen Dritter dürfen seit Samstag, 31. Oktober 2020, nicht mehr in Räumlichkeiten der RWTH durchgeführt werden. |
Auf unbestimmte Zeit |
Hochschulsport Der Sportbetrieb des Hochschulsportzentrums ist derzeit eingestellt. Davon sind alle Angebote des Hochschulsportzentrums betroffen. Alle Sporthallen, die Cagesoccer-Anlage, der Allwetterplatz, die Finnbahn, die Laufbahn, der Naturrasenplatz, die Outdoor Fitnessanlagen, das RWTH Gym, die Sauna und die Umkleiden und Sanitäranlagen sind geschlossen. Der Zeitpunkt zur Wiederaufnahme des Betriebs und der Anmeldestart für das WiSe 2020 - 2021 wird von den zukünftigen Entwicklungen abhängen und kurzfristig auf der HSZ Website kommuniziert. |
Auf unbestimmte Zeit |
Abgabefristen für Abschluss-/Hausarbeiten | Regelungen sind beim ZPA zu erfragen |