Online-Semester im Sommer 2020 ist ein „Kann“-Semester

20.04.2020

Im April 2020 erließ das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW eine Corona-Epidemie-Hochschulverordnung, die auch die Regelstudienzeit betrifft. Klausuren sind unter der Einhaltung der Hygienevorschriften seit dem 11. Mai möglich.

 

Die Verordnung macht das Sommersemester 2020, das in NRW als Online-Semester startete, zu einem Kann-Semester. Die RWTH hält aber grundsätzlich ihren Betrieb bis auf wenige Ausnahmen (Exkursionen) aufrecht. „Wir tun alles, um eine Verlängerung der Studienzeit für unsere Studierenden zu vermeiden“, erklärt der Prorektor für Lehre, Professor Aloys Krieg. Grundsätzlich finden nach Absprache der Universitäten in NRW alle Lehrveranstaltungen, die digitalisiert werden können, das ganze Semester über online statt.

Auf Basis der Landesvorgaben hat das Rektorat eine mit den Fakultäten abgestimmte Ergänzungsordnung zur übergreifenden Prüfungsordnung beschlossen. Mündliche Prüfungen sind demnach weiterhin nur per Videokonferenzsystem möglich. Weiter führende Informationen gibt Prorektor Krieg in diesen Schreiben an die Lehrenden und Studierenden vom 22. April. Eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erlaubt es der RWTH, seit dem 11. Mai 2020 Klausuren unter Einhaltung der Hygienevorgaben stattfinden zu lassen. Auch Laborpraktika sind unter Einhaltung dieser Vorgaben bereits möglich. Weiteres erläutert Prorektor Krieg in diesen Schreiben an die Lehrenden und Studierenden vom 24. April 2020.

Aktualisierte Fassung: 12. Mai 2020
Redaktion: Presse und Kommunikation