Als Hochschulzugangsberechtigung habe ich ein General Certificate of Education, kurz GCE, mit A-Levels erworben. Welche Voraussetzungen muss mein Zeugnis erfüllen?
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- Drei General Certificate of Education – Advanced Level, kurz A-Level
Voraussetzungen für die Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung, kurz HZB
Eine fachgebundene HZB liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Nachzuweisen sind drei voneinander unabhängige, allgemeinbildende Prüfungsfächer im A-Level mit der Mindestnote C
- Unter diesen Prüfungsfächern müssen folgende Fächer sein:
- Zwei Fächer aus: eine Sprache, Geschichte, Geographie, Sozialkunde/Politik, Wirtschaft, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik und
- Ein weiteres, allgemeinbildendes, von den zwei oben gewählten Fächern unabhängiges Fach.
Die vollständigen Listen der anerkannten Fächer können auf dem anabin Infoportal eingesehen werden, wenn man Großbritannien aus der Liste aller Länder auswählt.
Fachspezifische Voraussetzungen
Zugang zu geistes- und rechtswissenschaftlichen Studiengängen
- ein A-Level aus: Sprache, Geschichte, Geographie, Sozialkunde/Politik, Wirtschaft
Zugang zu sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen
- ein A-Level aus: Geschichte, Geographie, Sozialkunde/Politik, Wirtschaft
- ein A-Level aus: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Zugang zu naturwissenschaftlichen Studiengängen
- zwei A-Levels aus: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Zugang zu technischen und mathematischen Studiengängen
- ein A-Level in Mathematik und
- ein A-Level aus: Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Zugang zu medizinischen Studiengängen
- drei A-Levels aus: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Zugang zu künstlerischen Studiengängen
- Keine fachspezifischen Anforderungen
Zusätzliche Hinweise
Sofern die Prüfungsleistungen durch vorläufige Ergebnisse, namentlich „Statement of Results“ beziehungsweise „Candidate Statements of Provisional Results“, von anerkannten Prüfungsstellen (AQA, OCR, Pearson, WJEC, CCEA) dokumentiert werden, können sie als Grundlage für die HZB herangezogen werden. Die Zeugnisse der Prüfungsstellen sind zu Beginn des 2. Semesters beziehungsweise spätestens ein Jahr nach Prüfungstermin vorzulegen.