Meine Hochschulzugangsberechtigung habe ich in Südkorea erworben. Welche Voraussetzungen müssen meine Zeugnisse erfüllen?
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- Sekundarschulabschlusszeugnis mit Fächer- und Notenübersicht beziehungsweise Transcript und
- Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung (College Scholastic Ability Test) oder
- Nachweis von Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule
Voraussetzungen für die Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung, kurz HZB
Eine fachgebundene HZB – wobei sich die Fachrichtung nach dem Schwerpunkt der Hochschulaufnahmeprüfung richtet – liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- in der Fächer- und Notenübersicht des Sekundarschulabschlusszeugnisses muss eine durchgängige Belegung der Fächer Muttersprache, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 mit Bestehensnoten nachgewiesen sein und
- in der Hochschulaufnahmeprüfung (College Scholastic Ability Test) muss folgendes Ergebnis erreicht sein:
- ab 2008: ein durchschnittlicher „Stanine“-Wert zwischen 1,0 und 4,4
- 2005 bis 2007: mindestens Rangplatz 62 von 100 Prozent
- 1997 bis 2004: mindestens 248 von 400 Punkten
- in der Fachrichtung „Humanities“ ab 2002: mindestens 124 von 200 Punkten
- 1994 bis 1996: mindestens 124 von 200 Punkten
- 1981 bis 1987: mindestens 210 von 340 Punkten
Wenn die unter Punkt 1. und/oder 2. genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, muss zusätzlich zum Sekundarschulabschlusszeugnis und der Hochschulaufnahmeprüfung folgendes nachgewiesen sein:
- Nachweis über zwei erfolgreiche Studienjahre an einer anerkannten Universität, in der Regel 35 „units/credits“ pro Studienjahr