Zielland Frankreich

 

Förderung im Rahmen des T.I.M.E.-Doppel-Master-Programms

Für Studierende der Fakultät für Maschinenwesen und der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, die sich für eine Teilnahme am T.I.M.E.-Programm mit einer französischen Partnerhochschule bewerben, gibt es die Möglichkeit einer Förderung durch die Deutsch-Französische Hochschule.

Wer kann das Stipendium für eine Teilnahme am T.I.M.E.-Programm in Frankreich erhalten?

Bewerbungsberechtigt sind Studierende der RWTH Aachen, die

  • zum Zeitpunkt der Bewerbung, jeweils März eines Jahres, im dritten Semester studieren.
  • einen Notendurchschnitt von 2,0 haben; Grundlage sind die zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden einzelnen Prüfungsergebnisse,
  • gute Leistungen in Mathematik und Physik nachweisen können, auch durch Leistungen im Abitur,
  • über ausreichende Französischkenntnisse verfügen,
  • die EU-Nationalität haben und für die genannten Studiengänge an der RWTH Aachen als ordentliche Studierende eingeschrieben sind
  • sich den besonderen Anforderungen gewachsen fühlen, die ein Studium in einer Fremdsprache und einem gänzlich anders strukturierten Studiensystem mit sich bringt

Aufgrund einer gesetzlichen Regelung ist eine Bewerbung für die Centrale Supélec (Paris) für Studierende ausgeschlossen, die nur die französische Staatsbürgerschaft besitzen.

Dauer der Bewilligung

Gefördert wird der insgesamt zweijährige Aufenthalt an einer der fünf Ecoles Centrales durch Mobilitätsbeihilfen der Deutsch-Französischen-Hochschule.

 

Höhe des Stipendiums

Die sogenannte Mobilitätsbeihilfe umfasst zehn Monatsraten zu 270 Euro für jedes akademische Jahr, das heißt für die komplette Dauer des zweijährigen Programms insgesamt 20 Monatsraten.

Studierende, die BAföG-Förderung erhalten, werden in gleicher Höhe wie alle anderen Studierenden gefördert.

Das Stipendium der Deutsch-Französischen Hochschule ist kombinierbar mit dem Deutschlandstipendium.

Eine parallele ERASMUS-Förderung hingegen ist nicht möglich.

Wo kann das Stipendium beantragt werden?

Interessierte Studentinnen und Studenten müssen sich bis spätestens zum 15. März des Jahres, in dem sie ihr Auslandsstudium beginnen wollen, mit den kompletten Bewerbungsunterlagen im International Office bewerben. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt unter Berücksichtigung der oben angegebenen Bewerbungsvoraussetzungen durch die Fakultäten.

 

Das Zertifikat der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH)

Absolventinnen und Absolventen des T.I.M.E.-Programms können zusätzlich ein Zertifikat der Deutsch-Französischen Hochschule erhalten und damit ihren Bewerbungsunterlagen ein ansprechendes und aussagekräftiges Dokument hinzufügen, das sie als Doppeldiplomierte ausweist.

Dieses Zertifikat muss durch die Programmbeauftragte Claudia Hanke bei der Deutsch-Französischen Hochschule angefordert werden. Und so sieht ein solches Zertifikat aus.