Online Learning Agreement
Mit dem Online Learning Agreement bereiten Sie Ihr Erasmus-Auslandsstudium effizient und transparent vor und stellen sicher, dass Ihre im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Leistungen für Ihr Studium an der RWTH anerkannt werden.
Schritt 1: Informationen sammeln
Bevor Sie das Online Learning Agreement ausfüllen, ist eine Vorabsprache zur möglichen Anerkennung externer Prüfungsleistungen mit Ihrer Fakultät beziehungsweise Fachgruppe nötig. Ihre Fakultät beziehungsweise Fachgruppe ist für alle inhaltlichen Fragen rund um das Online Learning Agreement, wie zum Beispiel Kurswahl, Studienplanänderung oder Anerkennung, zuständig.
Die Erstellung des Online Learning Agreement und das Einholen der erforderlichen Unterschriften sind zeitaufwändig! Beginnen Sie bitte spätestens drei Monate vor Start Ihres Erasmus-Aufenthalts, die Vorabsprache einzuleiten und sich um das Online Learning Agreement zu kümmern.
Hinweis: Das Online Learning Agreement ist von zentraler Bedeutung für die Bewilligung des Erasmus-Stipendiums. Spätestens zwei Wochen bevor Sie das Studium an Ihrer Gasthochschule aufnehmen, muss das Online Learning Agreement vollständig ausgefüllt und von allen Parteien unterschrieben im Online-Portal hochgeladen werden, damit das Erasmus-Stipendium gewährt werden kann. Für Abgabe vor Mobilitätsbeginn sind Sie verantwortlich.
Schritt 2: Online Learning Agreement erstellen
Das Online Learning Agreement wird auf der Online Learning Agreement-Plattform ausgefüllt. Bitte lesen Sie sich zum Ausfüllen die Schritt-für-Schritt Ausfüllhilfe gründlich durch.
Sollte das Online Learning Agreement aus technischen Gründen ausnahmsweise nicht zu nutzen sein, nutzen Sie bitte die pdf-Version im Downloadbereich auf der Pflichten-Seite. Hierzu ist ein Nachweis über die technischen Probleme zu erbringen.
FAQ
Welche Fakultät beziehungsweise Fachgruppe ist anzugeben, wenn Sie zwei Studiengänge studieren?
Es ist immer die Fakultät beziehungsweise die Fachgruppe anzugeben, über die Sie den Erasmus-Studienplatz erhalten haben.
Wer ist unter Sending Responsible Person und Sending Administrative Contact Person anzugeben?
Was ist unter „component“ zu verstehen?
Es handelt sich hierbei um eine abgeschlossene und formal strukturierte Lernerfahrung mit Lernergebnissen, Credits und Bewertungen. Dazu zählen unter anderem Kurse, Module, Seminare, Laborarbeit, praktische Arbeit, Vorbereitung beziehungsweise Forschung für eine schriftliche Haus- oder Abschlussarbeit, Mobilitätsfenster oder freie Wahlfächer.
Weshalb sind die Tabellen A und B getrennt aufgeführt?
Dadurch soll klargestellt werden, dass es keine direkte Übereinstimmung zwischen den Kursen geben muss, die im Ausland besucht werden, und denen, die an der RWTH ersetzt werden. Letztlich soll so deutlich werden, dass es nicht um die Anerkennung identischer Module, Kurse etc. geht, sondern um die Anerkennung von vergleichbaren Lernergebnissen. Deshalb kann zum Beispiel auch die Anzahl der ECTS, die im Ausland vergeben werden (und die nur die durchschnittliche Arbeitsbelastung angeben) von denen, die an der RWTH vergeben werden, nach oben oder unten abweichen.
Die Tabelle A hat mit dem Transcript of records (Notenbescheingung), das die Gasthochschule Ihnen am Ende Ihres Studienaufenthalts aushändigt, übereinzustimmen. Die Tabelle B hat mit dem Anerkennungsbescheid möglichst übereinzustimmen. Den Anerkennungsbescheid erhalten Sie vom Prüfungsausschuss der hiesigen Fakultät beziehungsweise Fachgruppe, nachdem Sie dort das Original des Transcript of records eingereicht haben.
Wie viele ECTS müssen mindestens erlangt werden?
Die EU-Kommission empfiehlt, dass Erasmus-Studierende pro Semester mindestens 30 ECTS erreichen und anerkannt bekommen. Erasmus Outgoing-Studierende der RWTH sind verpflichtet, an der Gasthochschule mindestens 15 ECTS (siehe Tabelle A) pro Semester (circa 5 Monate) zu erreichen. Zu der Mindestanzahl von 15 ECTS zählen auch die ECTS, die durch Sprachkurse (Ausnahme: Sprachkurse in der Muttersprache) oder fachfremde Kurse erlangt werden.
Was ist in Tabelle B anzugeben, wenn das Erasmus-Studium im Rahmen eines Mobilitätsfensters stattfindet?
Wenn der Studienplan ein Mobilitätsfenster enthält, reicht es aus, in Tabelle B als „component title“ „Mobilitätsfenster“ mit einer entsprechenden Anzahl an ECTS anzugeben.
Sind bei einem zweisemestrigen Aufenthalt zwingend die Kurse beider Semester einzutragen?
Sollte der Kurskatalog der Gasthochschule für das zweite Semester noch nicht zur Verfügung stehen, geben Sie bitte nur die Kurse des ersten Semesters im OLA an. Sobald Sie wissen, welche Kurse Sie im zweiten Semester besuchen werden, tragen Sie diese bitte in Ihrem bestehenden OLA über die Funktion „Apply Changes“ ein (siehe unter Schritt-für Schritt-Ausfüllhilfe OLA Changes).
Wie ist vorzugehen, wenn die Gasthochschule eine eigene Vorlage für das Learning Agreement hat und verlangt, dass diese ausgefüllt und eingereicht wird?
In diesem Fall sind zwei Learning Agreements zu erstellen: das Learning Agreement der Gasthochschule sowie das Online Learning Agreement.
Was ist zu tun, wenn die Unterschrift durch die Sending Responsible Person oder die Receiving Responsible Person nach mehreren Wochen noch nicht erfolgt ist?
Loggen Sie sich zunächst in der OLA-Plattform ein und prüfen die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse der Sending Responsible Person beziehungsweise der Receiving Responsible Person auf Fehler. Sollten Sie einen Fehler finden, müssen Sie das OLA erneut erstellen. Sollten Sie keine Fehler feststellen, kontaktieren Sie die entsprechende Person per E-Mail.
Wie wird verfahren, wenn die Mindestanzahl von 15 ECTS während eines Erasmus-Studiensemesters nicht erreicht wird?
Erlangen Sie die festgelegte Mindestanzahl an ECTS nicht, ist umgehend Kontakt mit der Erasmus-Koordinationsstelle Ihrer Fakultät beziehungsweise Fachgruppe aufzunehmen. Mit einem Schreiben, in dem Sie begründen, warum Sie die Mindestanzahl an ECTS nicht erreichen konnten, können Sie um eine Sondergenehmigung bitten. Dem Schreiben ist ein Nachweis beizulegen, zum Beispiel ein ärztliches Attest. Sondergenehmigungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt.
Wenn Sie eine Sondergenehmigung erhalten, unterschreibt Ihre Erasmus-Fachkoordinatorin beziehungsweise Ihr Erasmus-Fachkoordinator Ihr Schreiben. Die unterschriebene Erklärung ist dann zusammen mit einem Scan des Transcript of Records der Gasthochschule per E-Mail an den Erasmus Outgoing Student Support zu senden.
Sollten Sie keine Sondergenehmigung erhalten, teilt die Erasmus-Fachkoordinatorin beziehungsweise der Erasmus-Fachkoordinator dem Erasmus Outgoing Student Support mit, wie viele Fördermonate sie beziehungsweise er den erlangten ECTS zuordnet. Das Erasmus-Stipendium wird entsprechend anteilig zurückgefordert.
Sollten Sie überhaupt keine ECTS während Ihres Erasmus-Studienauslandsaufenthalts erbracht haben, ist das Stipendium in jedem Fall komplett zurückzuzahlen (0 ECTS sind gleich 0 Euro).
Wer kann kontaktiert werden bei technischen Problemen mit der Online Learning Agreement Plattform?
Bitte wenden Sie sich an den ESCI Service Desk, sollten Sie technische Probleme mit der Online Learning Agreement Plattform haben.
Schritt 3: Änderungen im Online Learning Agreement
Sollten Sie nach Start Ihres Erasmus-Studiums Änderungen am erstellten Online Learning Agreement vornehmen müssen, zum Beispiel weil sich Kurse zeitlich überschneiden, sind diese Änderungen über die Online Learning Agreement-Plattform zu dokumentieren. Auch hier ist wieder eine Vorabsprache mit Ihrer Fakultät beziehungsweise Fachgruppe notwendig. Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen im Anschluss die Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe für das Online Learning Agreement for Changes.
Das Online Learning Agreement, das vor Start des Erasmus-Studiums zu erstellen war, muss zwingend abgeschlossen und beim Erasmus Outgoing Student Support eingereicht sein, um überhaupt Änderungen vornehmen zu können.
Die Änderungen sind spätestens sieben Wochen nach Antritt des Erasmus-Studiums von allen Parteien unterzeichnet im Online-Portal hochzuladen. Das Einholen der Unterschriften sowie das Einreichen des fertigen Dokuments liegen in Ihrer Verantwortung.
Schritt 4: Anerkennung
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist von zentraler Bedeutung im Erasmus-Programm. Auf der Webseite Anerkennung Auslandsaufenthalt erhalten Sie Informationen rund um das Thema Anerkennung.