Häufig gestellte Fragen zu PROMOS Auslandsstipendien
FAQ zu den Voraussetzungen
Ich bin Doktorandin beziehungsweise Doktorand. Kann ich mich für PROMOS bewerben?
Es kommt auf die Art des Aufenthalts an. Semesteraufenthalte, Praktika und Forschungsarbeiten von Doktorandinnen und Doktoranden können nicht mit PROMOS gefördert werden. Einzige Ausnahme: Promovierende im Bereich Medizin. Für Promovierende in anderen Bereichen bietet der DAAD ein spezielles Stipendium an. Dahingegen können Studienreisen von Doktoranden ebenso mit PROMOS gefördert werden wie von Studierenden.
Spielt die Staatsangehörigkeit für den Bezug einer PROMOS-Förderung eine Rolle?
Alle regulär an der RWTH immatrikulierten Studierenden dürfen unabhängig von der Staatsbürgerschaft am PROMOS Programm teilnehmen. Allerdings werden keine Aufenthalte im Heimatland gefördert. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende/Doktorand seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
Welche Art von Aufenthalt wird gefördert?
Zum einen wird PROMOS als Individualstipendium für Semesteraufenthalte, Praktika und Forschungsarbeiten vergeben. Als Forschungsarbeiten zählen Aufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (auch in Unternehmen) sowie Studienarbeiten (Projektarbeiten). Zum anderen können Gruppen im Rahmen von Studienreisen mit PROMOS gefördert werden.
Aufenthalte von welcher Länge werden gefördert?
Studienaufenthalte und Aufenthalte zur Anfertigung von Forschungsarbeiten müssen eine Mindestdauer von einem Monat haben, um mit PROMOS gefördert werden zu können. Praktika müssen mindestens sechs Wochen dauern. Alle drei Aufenthaltsarten können höchstens mit einer Dauer von sechs Monaten gefördert werden.
Mein Auslandsaufenthalt ist zum Bewerbungsstichtag schon fast abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja. Solange Ihr Aufenthalt zum Bewerbungsstichtag noch nicht abgeschlossen ist, können Sie sich bewerben.
Mein Auslandsaufenthalt ist geplant, aber ich habe noch keine offizielle Zusage der Gastinstitution. Ist eine Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium trotzdem möglich?
Nein. Eine Bewerbung für die Förderung ist erst möglich, wenn eine Bestätigung durch die Gastinstitution im Ausland vorliegt und der Zeitraum festgelegt ist. Falls Sie über die RWTH für einen Austauschplatz nominiert wurden, reicht allerdings die Nominierung durch die RWTH als Nachweis aus.
Welche Doppelförderungen sind ausgeschlossen?
Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck (Auslandsaufenthalt) verfolgt wird. Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden. Weitere Informationen sind aus dem Abschnitt „Details zum Stipendium“ ersichtlich.
Folgende aus Mitteln der RWTH finanzierte Stipendien sind außerdem nicht mit PROMOS kombinierbar: MOGAM, MIRAI, Asem Duo, UROP und RWTH Research Ambassador.
Der gleichzeitige Bezug von Stipendien, die das Studium an der RWTH Aachen finanzieren und keinen Bezug zum geplanten Auslandsaufenthalt haben, etwa ein Deutschlandstipendium oder ein NRW-Stipendium, und PROMOS ist erlaubt.
Beziehen Sie ein Stipendium bei anderen öffentlichen Stipendiengebern und erhalten PROMOS, sind diese darüber in Kenntnis zu setzen.
Kann ich mich auch beim Bezug von Auslands-BAföG um ein PROMOS-Stipendium bewerben?
Der gleichzeitige Bezug von PROMOS und Auslands-Bafög ist möglich, das Stipendium wird gegebenenfalls auf den Bafög-Satz angerechnet. Beim gleichzeitigen Bezug von PROMOS und Auslands-Bafög müssen Sie das BAföG-Amt nach der Bewilligung von PROMOS über den Erhalt des Stipendiums informieren.
Ich habe bereits einmal ein PROMOS-Stipendium oder Voss-Stipendium erhalten. Kann ich mich nun erneut bewerben?
Ja, wenn die Förderdauer unter sechs Monaten lag oder wenn sie sich mittlerweile in einem neuen Studienabschnitt befinden und zum Beispiel vom Bachelor in den Master gewechselt sind.
FAQ zur Bewerbung
Wann kann ich mich bewerben?
Es gibt zwei Fristen: 15. März und 15. September. Zum 15. März können Sie sich für Aufenthalte im aktuellen Kalenderjahr bewerben, zum 15. September für Aufenthalte, die im aktuellen oder im Folgejahr stattfinden. Wichtig ist, dass der Aufenthalt entweder in der Zukunft liegt oder zum Bewerbungsstichtag noch läuft. Das heißt zum 15. März und 15. September bereits abgeschlossene Aufenthalte können nicht gefördert werden. Das Bewerberportal öffnet sich immer einen Monat vor dem jeweiligen Stichtag, sodass Sie sich ab dem 15. Februar beziehungsweise 15. August 2020 für Ihren Aufenthalt bewerben können.
Was ist beim Zeitraum des Auslandsaufenthalts anzugeben? Die gesamte Dauer, die ich mich im Ausland aufhalte oder nur die Dauer des Semesters/ des Praktikums?
Als Aufenthaltszeitraum ist das Semester anzugeben bzw. der Zeitraum, der für das Praktikum/ die Forschungsarbeit angesetzt ist. Sollten Sie den Aufenthalt eigenständig verlängern, kann dieser Zeitraum für die Förderung nicht berücksichtigt werden. Dennoch müssen Sie uns über jegliche Änderungen Ihres ursprünglichen Vorhabens informieren.
Ist das Deutschlandstipendium als Fördereinrichtung zu nennen?
Ja, bitte geben Sie alle Einrichtungen an, von denen Sie parallel gefördert werden oder bei denen Sie sich um eine Förderung Ihres Auslandsaufenthalts beworben haben.
Soll ich meine Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf etc.) auf Englisch oder Deutsch einreichen?
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen auf Deutsch oder Englisch einreichen. Ebenso können Sie sich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars für eine der beiden Sprachen entscheiden.
Wie lang sollte mein Motivationsschreiben sein?
Das Online-Formular gibt eine Zeichenbegrenzung für die Beantwortung der einzelnen Fragen nach der Motivation vor.
Worauf sollte ich beim Motivationsschreiben achten?
Bei der Begründung Ihrer Motivation können Sie sich an folgenden Leitfragen orientieren:
- Warum haben Sie sich für dieses Land / diese Hochschule / dieses Unternehmen entschieden? Bitte begründen Sie Ihre Wahl fachlich und persönlich.
- Wie sieht Ihr fachliches Vorhaben genau aus?
- Wie bettet sich der Aufenthalt in Ihr Studium ein und welchen Mehrwert hat er für dieses (Studienverlauf, Berufsziele et cetera)?
- Welche sprachlichen, kulturellen und interkulturellen Voraussetzungen bringen Sie mit? Welche Erfahrungen erhoffen Sie sich von dem Auslandsaufenthalt?
- Wie gut haben Sie sich bereits mit dem Land, seiner Kultur und seiner Sprache auseinandergesetzt?
- Warum wären Sie eine geeignete Repräsentantin beziehungsweise ein geeigneter Repräsentant der RWTH?
Wie lässt sich der nachhaltige Charakter eines Auslandsaufenthaltes feststellen?
„Nachhaltigkeit“ wird breit ausgelegt. Orientierung kann die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bieten. Dieser liegen 17 Ziele zugrunde. Sie haben folglich viele Möglichkeiten, Ihrem Aufenthalt einen nachhaltigen Charakter zu verleihen. Je mehr der gesamte Aufenthalt von diesem geprägt ist, desto besser. Es gibt folgende denkbare Möglichkeiten, den Aufenthalt nachhaltig zu gestalten:
- Besuchen von Kursen zu verschiedenen Themen im Kontext der Nachhaltigkeit
- Forschung zu einem Thema der Nachhaltigkeit
- Praktikum in einer Institution oder einem Unternehmen oder in der Abteilung eines Unternehmens, das sich mit einem Nachhaltigkeitsthema auseinandersetzt beziehungsweise einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leistet
- Freiwilliges Engagement vor Ort, das einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leistet
- Wahl eines umweltfreundlichen Transportmittels zum Zielort und zurück
- Schaffung eines Mehrwerts aus den persönlich gemachten Auslandserfahrungen für die Gesellschaft in Deutschland
FAQ zu den Nachweisen
Ich habe kein offizielles Nominierungsschreiben der RWTH erhalten. Was kann ich einreichen?
Wenn Sie kein offizielles Nominierungsschreiben erhalten haben, können Sie auch einen Screenshot der Aufenthaltszusage seitens der RWTH hochladen, die Sie per E-Mail erhalten haben.
Welchen Notenspiegel soll ich einreichen?
Laden Sie bitte Ihren aktuellen Notenspiegel aus RWTHonline herunter. Wenn Sie sich im ersten Mastersemester befinden, laden Sie bitte auch das Transcript of Records Ihres Bachelorabschlusses im Bewerbungsportal hoch.
Wo finde ich meine Studienverlaufsbescheinigung?
Die Studienverlaufsbescheinigung ist unter RWTHonline zu finden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Studienverlaufsbescheinigung nicht um die normale Studienbescheinigung handelt.
Muss ein Nachweis über die Landessprache oder die Arbeitssprache erbracht werden?
Es muss ein Nachweis über die vereinbarte Arbeitssprache, welche von der Landessprache abweichen kann, erbracht werden. Falls Sie zusätzlich zur Arbeitssprache auch über Kenntnisse der Landessprache verfügen, ist es ratsam zusätzlich einen Nachweis darüber anzufügen.
Was für einen Sprachnachweis muss ich einreichen?
Der Nachweis über Sprachkenntnisse kann zum Beispiel durch ein Sprachzeugnis, etwa den TOEFL, ein Zeugnis vom Sprachenzentrum oder das Abiturzeugnis erfolgen. Falls Sie Muttersprachler sind, fügen Sie bitte einen Nachweis über die entsprechende Staatsangehörigkeit an.
Ich habe die Nachweise nicht vollständig zusammen. Kann ich die fehlenden Nachweise nachreichen?
Zur Bewerbungsfrist sollten Ihre Bewerbungen vollständig hochgeladen sein. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist können Sie Unterlagen zur Not nachreichen. Besser ist es aber, zu warten, bis Ihre Unterlagen vollständig sind und die Bewerbung erst dann abzuschließen.
FAQ zu sonstigen Themen
Wie hoch liegen meine Chancen und wovon hängen diese ab?
Über das Jahr gesehen besteht durchschnittlich eine zirka dreißig prozentige Chance, das Stipendium zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass dies nur ein ungefährer Durchschnittswert ist und von Frist zu Frist variieren kann. Ihre Chance hängt von der Höhe des vorhandenen Budgets und Ihrer Leistung im Vergleich zu den Leistungen Ihrer Mitbewerbenden ab. Das größte Gewicht hat die Studienleistung, aber alle Kriterien fließen in die Auswahlentscheidung mit ein. Welche Kriterien dies genau sind, entnehmen Sie bitte der RWTH PROMOS-Website.
Wann erfahre ich, ob ich gefördert werde oder nicht?
Die Auswahlsitzung findet circa sechs Wochen nach der Bewerbungsfrist statt. Das heißt, dass Sie circa sechs bis acht Wochen nach der Bewerbungsfrist mit einer Antwort rechnen können. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen nach dem Stand Ihrer Bewerbung ab.
Kann ich meinen Aufenthalt verlängern und über PROMOS fördern lassen?
Nein, eine Verlängerung ist prinzipiell nicht möglich.
Muss im Ausland eine bestimmte Anzahl an ECTS erreicht werden?
Für einen Aufenthalt im Rahmen von PROMOS wird pro Semester die Belegung von Kursen im Umfang von 20 ECTS empfohlen.
Über die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs an der RWTH. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Auslandskoordinatorinnen und -koordinatoren Ihrer Fakultät oder Fachgruppe. Es gibt allgemeine, an der RWTH gültige Empfehlungen zur Umrechnung ausländischer Noten.
Einige Fakultäten haben Listen mit Lehrveranstaltungen an Partnerhochschulen, die in Vergangenheit von der RWTH anerkannt wurden. Informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrer Fakultät.
Wo kann ich mich über die Sicherheitslage meines Ziellandes informieren?
Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die Sicherheitslage Ihres Ziellandes. Aufenthalte in Ländern oder Regionen mit kritischer Sicherheitslage oder Reisewarnung werden nicht gefördert.
Kann ich meine Pflichtabgaben nach dem Aufenthalt per E-Mail einreichen?
Bitte laden Sie Ihre Unterlagen in diesem Portal hoch. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen oder die Dokumente per Post zu verschicken.
Kann ich eine Stipendienurkunde erhalten?
Ja, sobald Sie alle Pflichtabgaben nach dem Aufenthalt eingereicht haben, haben Sie das Recht auf eine Stipendienurkunde. Sagen Sie uns bei Interesse Bescheid und wir stellen Ihnen die Urkunde aus.