Erasmus+ Mobilität zu Lehrzwecken und zur Fort- und Weiterbildung
Steckbrief
Eckdaten
- Zielgruppe:
- Doktorandinnen und Doktoranden
Hochschulbeschäftigte
Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren
Postdocs
Professorinnen und Professoren
Sonstige
- Richtung / Ort:
- Outgoings
Ansprechpartnerin
Telefon
- work
- +49 241 80 90863
- E-Mail schreiben
Mit dem Erasmus-Programm verbinden die meisten studentische Mobilität und Studierende, die für ein oder zwei Semester an einer europäischen Hochschule studieren, ihre Sprachkenntnisse verbessern, kulturelle Kompetenz erwerben und Freunde finden.
Weniger bekannt ist, dass sich Erasmus+ auch an alle Hochschulangehörigen wendet und dafür die Aktionsform Personalmobilität anbietet – im EU-Jargon Staff Mobility (ST) genannt.
Hier stehen zum einen Mittel für die
Mobilität zu Lehrzwecken (STaff Assignment) und zum anderen Mittel zur
Mobiltät zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STaff Training) zur Verfügung.
Fragen zur Personalmobilität
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Folgender Personenkreis kann finanziell im Rahmen des Erasmus+ Programms einmal pro akademischem Jahr gefördert werden:
- Hochschulpersonal aus dem wissenschaftlichen sowie nichtwissenschaftlichen Bereich
- Professor*innen sowie Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur RWTH
- Dozent*innen ohne Dotierung an der RWTH
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen an der RWTH
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der RWTH
- Emeritierte Professor*innen der RWTH
- Pensionierte Lehrende der RWTH (sofern sie vo eine Genehmigung für den Lehrauftrag im Ausland haben)
Wofür stehen die Kürzel STA und STT?
- STA ist die Abkürzung für STaff Assignment, das heißt Mobilität zu Lehrzwecken
- STT ist die Abkürzung für STaff Training, das heißt Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Wie lange darf die Personalmobilität dauern?
Die Personalmobilität muss mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage stattfinden und darf insgesamt nicht länger als 60 Tage andauern. Mit Erasmus+ können maximal zehn Tage/Nächte der Mobilität gefördert werden.
Wie stellt man einen Antrag auf Förderung?
Der Antrag auf Förderung wird mit dem Mobility Agreement gestellt und ist spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt einzureichen. Das Mobility Agreement dient dazu, das Vorhaben und den Zweck der Reise zu schildern. Zudem wird ein Nachweis der Dienstreisegenehmigung benötigt. Das Mobility Agreement sowie alle weiteren Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den entsprechenden Webseiten:
Nach welchen Kriterien erfolgt eine Erasmus+ Förderung?
Zur Zeit ist eine Förderung aller fristgerecht eingehender und formal korrekter Anträge möglich. Sollte die Personalmobilität künftig steigen und das Antragsvolumen das Finanzvolumen übersteigen, würde eine Auswahl erfolgen. Als Kriterium würde auf jeden Fall herangezogen, ob es sich um einen Erstantrag handelt. Darüber hinaus würden in Abstimmung mit dem Rektorat weitere Auswahlkritieren definiert und kommuniziert werden.
Können zwei aufeinander folgende STA/STT-Mobilitäten in einem Vorgang beantragt werden?
Nein. Es ist prinzipiell möglich, zwei unmittelbar aufeinanderfolgende STA/STT-Mobilitäten durchzuführen. Während über das FIORI-Reiseportal nur ein Dienstreiseantrag eingereicht und somit nach der Reise nur eine Dienstreise abgerechnet werden muss, wird die Reise bei Erasmus als zwei getrennte Mobilitäten gehandhabt. Es müssen daher zwei gesonderte STA/STT-Anträge (Mobility Agreements) gestellt werden.
Beispiel: Zunächst erfolgt ein zwei- oder mehrtägiger Aufenthalt in Rom, unmittelbar daran schließt ein zweitägiger Aufenthalt in Perugia an. Einzureichen sind jeweils ein Mobility Agreement für Rom und Perugia, die Abrechnung der Reisekosten erfolgt später jedoch in einer einzigen Reisekostenabrechnung.
Welche Mobilitäten können nicht gefördert werden?
Ausgeschlossen von der Förderung aus Erasmus+ Mitteln sind:
- Auslandsaufenthalte, die bereits aus anderen EU-Programmen gefördert werden
- die Teilnahme an Konferenzen und Messen
- die Teilnahme an Summer/Winter Schools
- Teilnahmegebühren jedweder Art
- Besuche, die ausschließlich zur Anbahnung einer neuen Hochschulpartnerschaft dienen (sogenannte Preparatory Visits)
- Mobilitäten, die länger als 60 Tage andauern
Wie setzt sich die Förderung aus Erasmus+ zusammen?
Die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten für den Auslandsaufenthalt gemäß Landesreisekostengesetz werden bis zu einem nach den Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz aus Erasmus-Mitteln finanziert und setzen sich wie folgt zusammen:
- Stückkosten für Aufenthaltstage für das jeweilige Land (die europäischen Länder sind in drei Ländergruppen unterteilt, die sich an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten orientieren), also Stückkosten mal Anzahl der beantragten STA/STT-Tage.
- Stückkosten für die Hin- und Rückfahrt. Diese werden mit Hilfe eines Distanzrechners der EU ermittelt und sind nach Entfernungen gestaffelt.
Sollten bei der Reisekostenabrechnung weitere Reisetage genehmigt werden, erhöht sich die Erasmus+ Obergrenze um die Stückkosten für bis zu zwei Aufenthaltstage, jedoch max. zehn Tage.
Welche Sonderförderung gibt es?
Es stehen zusätzliche Mittel ab einem Grad der Behinderung von 50 zur Verfügung. Eine Beantragung sollte zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilität erfolgen, wobei die Antragstellung durch das International Office erfolgt. Bitte kontaktieren Sie die Ansprechperson für Erasmus+ Personalmobilität.
Zudem gibt es die Möglichkeit, bei Nutzung eines emissionsarmen Verkehrsmittels einen Reisekostenzuschlag für nachhaltiges Reisen zu erhalten.
Wie erfolgt die Genehmigung einer Dienstreise?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZHV sowie akademisches Personal stellen einen Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise gemäß dem von Abteilung 8.3 (Dienstreisemanagement und Hochschulbeihilfestelle) beschriebenen Verfahren RAFAEL. Die Genehmigung der Dienstreise gilt als Voraussetzung für die Förderung einer Erasmus+ Personalmobilität.
Wie ist man während der Mobilität versichert?
Beschäftigte und Beamte der RWTH sind auf Auslandsdienstreisen grundsätzlich kranken-, unfall-, und haftpflichtversichert. Teilnehmende, die in keinem Beschäftigungsverhältnis zur RWTH stehen, müssen selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
Wie erhält man die Förderung?
Bei positiver Bewertung der eingereichten Unterlagen erhält der/die Antragstellende die Zusage zur Förderung mit dem Bewilligungsschreiben (Grant Agreement). Der/die Teilnehmende verfolgt den Dienstreiseworkflow RAFAEL. (Hinweis: Es ist möglich, bereits im Vorfeld nachgewiesene Reisekosten erstattet sowie Tagegelder und Übernachtungspauschalen bis zu 80 % beantragt werden.)
Nach Abschluss der Mobilität rechnet der/die Teilnehmende die Reise über das Reiseportal ab und reicht die Confirmation of Stay Abroad (COSA) ein. Sobald die Dienstreise durch das Dienstreisemanagement abgerechnet wurde, erhalten Teilnehmende und International Office den Reisekostenabrechnungsbescheid. Die entstandenen Reisekosten gemäß Landesreisekostengesetz werden dem auf dem Reisekostenabrechnungsbescheid genannten PSP-Element gutgeschrieben – bis zu der durch Erasmus+ höchstmöglichen Fördersumme.
Was ist die Confirmation of Stay Abroad (COSA)?
Bei der Confirmation of Stay Abroad (COSA) handelt es sich um eine Bestätigung der Gasthochschule, dass der/die Teilnehmende vor Ort war. Teilnehmende erhalten vor der Mobilität das entsprechende Formular. Die von der Gasthochschule bestätigten Aufenthaltszeiten müssen mit den Angaben im Mobility Agreement und Grant Agreement übereinstimmen. Die COSA kann im Original oder als Scan eingereicht werden. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtabgabe.
Wann und wie erhält man die Stipendienurkunde?
Alle Personen, die über Erasmus+ Förderung für eine STA/STT-Mobilität gefördert wurden, erhalten automatisch eine deutsch-englischsprachige Stipendienurkunde. Da diese Urkunden gebündet jeweils zu einem festen Termin im Jahr erstellt werden, erhalten Sie die Urkunde nicht unmittelbar nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes – wir bitten um Verständnis.