Unterstützung und Angebote für studentische Eigeninitiativen

 

Engagement ist wichtig, daher unterstützen wir studentische Initiativen!

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Betreuung studentischer Eigeninitiativen

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+49 241 80 90613

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Vereine können akkreditiert werden, wenn sie bestimmte formale und inhaltliche Kriterien erfüllen und erhalten dadurch den Status einer akkreditierten studentischen Eigeninitiative an der RWTH. Sie profitieren von bestimmten Dienstleistungen, die durch die Hochschule und die studentische Selbstverwaltung zur Verfügung gestellt werden und die ihre Arbeit zu erleichtern können.

Zentrale Ansprechperson für ihre Anliegen als studentische Eigeninitiativen ist die Betreuung der studentischen Eigeninitiativen, welche Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung steht.

 

Welche Vorteile genießen akkreditierte studentische Eigeninitiativen an der RWTH?

 

StudIni Newsletter

  1. Der StudIni Newsletter richtet sich an Mitglieder studentischer Initiativen der RWTH und bietet eine Zusammenstellung von Informationen aus den Bereichen: Fortbildungen, Fördermittel, Wettbewerbe sowie Informationen zu Neuigkeiten bezüglich studentischer Initiativen an der RWTH.

    Außerdem haben hier auch Initiativen die Möglichkeit, sich untereinander etwas mitzuteilen, etwa wenn sie noch Restplätze in ihren internen Fortbildungen haben, sie nach Kooperationspartnern für ein neues Projekt suchen oder ein Förderprogramm gefunden haben, welches für sie leider nicht passt aber für andere Initiativen interessant sein könnte.
  2. Newsletter abonnieren
 

Räume der RWTH nutzen

Akkreditierte Eigeninitiativen können über die Raumbuchung der RWTH alle zentralen Räume der RWTH buchen und für ihre Veranstaltungen nutzen. Am besten kontaktieren Sie möglichst früh in Ihrer Veranstaltungsplanung die Raumvergabe um abzusprechen, welche Umsetzungsmöglichkeiten es für Ihre Veranstaltung gibt. Neben den zentralen Räumen steht auch das Humboldt-Haus für interkulturelle Veranstaltungen zur Verfügung.

Eine RWTH Domain und Mail-Adresse erhalten

Unter Angabe der Institutionsnummer und zweier IT-affiner Ansprechpersonen erhalten akkreditierte Eigeninitiativen eine RWTH-Domain und Mail-Adresse vom IT-Center. Hierdurch sieht Ihr Internetauftritt gegebenenfalls professioneller aus und Ihre Verbindung zur RWTH wird kenntlich.

Auf der RWTH Website aufgeführt werden

Ihre Initiative wird auf der RWTH Webseite Übersicht der studentischen Initiativen aufgeführt, sodass Sie schnell von potentiellen Neu-Mitgliedern gefunden werden können.

Beratungs- und Weiterbildungsangebote nutzen

Sie können speziell für Eigeninitiativen konzipierte Workshops und Vernetzungstreffen besuchen. Außerdem können Sie zu eine Beratung zu Themen wie Vereinsgründung, Akkreditierung, oder Vereinsrecht erhalten. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne per .

Finanzielle Unterstützungen erhalten

Es gibt derzeit zwei Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung studentischer Initiativen an der RWTH:

  1. Förderung durch den DAAD für internationale Eigeninitiativen bei interkulturellen oder deutschlandkundlichen Veranstaltungen.
  2. Einen Zuschuss, Darlehen oder Ausfallbürgerschaft durch das Studierendenparlament der RWTH Aachen.
    Hierzu muss ein Antrag an das Studierendenparlament erfolgen.

Beurlaubt werden

Wenn Ihr Engagement so viel Zeit in Anspruch nimmt, dass Sie eine Pause vom Studium brauchen (zum Beispiel Vorstand) ist es unter bestimmten Umständen möglich, eine Beurlaubung für Ihre Arbeit in einer studentischen Eigeninitiative zu erwirken. Hierfür ist der AStA in Kooperation mit dem Studierendensekretariat zuständig.
Kontakt:

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um akkreditiert zu werden?

Um an der RWTH akkreditiert werden zu können, muss Ihre Initiative:

  • überwiegend RWTH Studierende als Mitglieder haben
  • ein eingetragener Verein sein (e.V.)
  • einen Schirmherren oder eine Schirmherrin an der RWTH haben (1)
  • allen Studierenden die Mitgliedschaft in der Eigeninitiative ermöglichen, unabhängig ihres Geschlechtes, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen

Eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen und einzureichenden Dokumente finden Sie in den Richtlinien zur Akkreditierung.

Sie sind noch ganz am Anfang mit Ihrer Initiative und daher noch kein eingetragener Verein?

Kein Problem. Wenn Sie eine Ordnung oder Satzung haben und ansonsten die oben genannten Kriterien erfüllen, können Sie einmalig auf Probe akkreditiert werden, das heißt wir geben Ihnen ein Jahr Zeit um sich ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Nach einem Jahr reichen Sie dann die Eintragung und die anderen Unterlagen erneut ein und wir verlängern Ihre Akkreditierung.

Ihre Initiative ist Teil eines Dachverbandes und kann sich nicht selbst ins Vereinsregister eintragen lassen?

Auch hierfür gibt es eine Lösung! Anstatt des Auszugs aus dem Vereinsregisters, reichen Sie eine Haftungsübernahme für Raumbuchungen durch Ihren Dachverband ein.

Bitte denken Sie daran Ihre Akkreditierung frühzeitig zu erneuern. Die Akkreditierung ist 2 Jahre gültig. Für die erneute Akkreditierung reichen Sie wieder alle Dokumente in einer aktuellen Version (nicht älter als 6 Monate) bei der zuständigen Stelle ein.

 

(1) Eine Schirmherrschaft ist eine ideelle Förderung der Zwecke des Vereins und ist mit keinerlei rechtlichen oder inhaltlichen Verpflichtungen verbunden. Der Schirmherr oder die Schirmherrin dient im Konfliktfall als Ansprechperson für die Hochschule. Um eine Schirmherrschaft übernehmen zu können, muss die Person eine dauerhafte Bindung zur Hochschule haben (zum Beispiel Professor oder Professorin sein).