Wenn Sie Ihr Studienfach oder Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich zunächst über RWTHonline innerhalb der Bewerbungsfristen beworben haben.
Nachdem Sie die Zulassung erhalten haben und das Studienplatzangebot angenommen haben, nehmen Sie die Einschreibung in RWTHonline vor.
Als Änderung der Einschreibung gelten:
- ein Studienfachwechsel (bei Mehrfachstudiengängen)
- ein Studiengangwechsel
- das Hinzufügen eines zweiten oder dritten Studiengangs
- das Entfernen eines zweiten oder dritten Studiengangs
Bewerbung
Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall (auch bei zulassungsfreien Studiengängen) eine Bewerbung über RWTHonline während der Bewerbungsfristen erforderlich ist. Nähere Informationen über die Zulassungsbeschränkungen im aktuellen Semester können Sie im RWTH-Info nachlesen.
Im Bewerbungswizzard können Sie dann angeben, ob Sie das bisherige Studium aufgeben und einen neuen Studiengang aufnehmen möchten, oder ob Sie den gewählten Studiengang zusätzlich zum bisherigen Studium aufnehmen möchten.
Umschreibung von Bachelor auf Master
Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Einschreibung beziehungsweise eine Umschreibung in einen Masterstudiengang eine vorherige Antragsstellung innerhalb der Bewerbungsfristen über RWTHonline voraussetzt. Über den Bewerbungswizard RWTHonline werden Sie über die einzureichenden Dokumente informiert.
Das Studierendensekretariat informiert ausschließlich über den Selfservice in RWTHonline über fehlende Unterlagen und den Bearbeitungsstand. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, den Bewerbungsstatus regelmäßig zu kontrollieren.
Für die Prüfung der formalen Zugangsvoraussetzungen ist das Studierendensekretariat beziehungsweise das International Office zuständig. Die Prüfung der fachlichen Vorbildung findet durch die zuständigen Prüfungsausschüsse der Fakultäten statt. Die Prüfungsausschüsse sollen dem Studierendensekretariat beziehungsweise dem International Office bis spätestens zum 15. September für ein Wintersemester bzw. 15. April für ein Sommersemester für die zulassungsfreien Masterstudiengänge das Ergebnis der Überprüfung der fachlichen Vorbildung bekannt geben.
Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang, 1. Fachsemester, bewerben und eine Zulassung erhalten, so kann eine Einschreibung bis spätestens 31. Oktober für ein Wintersemester oder 30. April für ein Sommersemester nur dann erfolgen, wenn Sie bis zu dem zuvor genannten Zeitpunkt ein Bachelorzeugnis vorlegen beziehungsweise der Abschluss Ihres Studiums durch das Zentrale Prüfungsamt in RWTHonline eingetragen wurde. Letzteres gilt nur bei internen Studierenden der RWTH Aachen.
Die Überprüfung der fachlichen Vorbildung sowie die Durchführung der Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt erst nach dem Ende der Nachreichfrist am 15. August für ein Wintersemester beziehungsweise 15. Februar für ein Sommersemester.
Die Zu- beziehungsweise Ablehnungsbescheide werden im Selfservice in RWTHonline zur Verfügung gestellt. Daher liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung, den Sachstand regelmäßig zu überprüfen. Eine etwaige Zulassung gilt nur für das Bewerbungssemester. Eine Umschreibung von einen Bachelorstudiengang in einen Masterstudiengang ist für ein Wintersemester lediglich bis zur Ausschlussfrist am 31. Oktober und für ein Sommersemester lediglich bis zum 30. April möglich.
Hinweis für interne Bachelorabsolventinnen und ‑absolventen der RWTH Aachen: Sofern Sie sich bereits in RWTHonline für Mastervorzugsmodule angemeldet haben, werden mit der Umschreibung alle Anmeldungen in RWTHonline automatisiert storniert. Sie müssen daher eine erneute Anmeldung vornehmen.
Streichung eines Studienganges
Wenn Sie für mehrere Studiengänge eingeschrieben sind und das Studium eines oder mehrerer Studiengänge aufgeben möchten, nutzen Sie bitte den Antrag auf Streichung eines oder mehrerer Studiengänge. Reichen Sie diesen bitte bis zum 30. April für ein Sommersemester beziehungsweise 31. Oktober für ein Wintersemester im Studierendensekretariat ein.