Durch die Eidesstattliche Versicherung versichern Sie, dass Sie keinen Studiengang beziehungsweise Studienfach endgültig nicht bestanden haben oder zu keiner erforderlichen Prüfung nicht mehr zugelassen werden können. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie dann vorlegen, sollten Sie bei der Eidesstattlichen Versicherung angeben, dass Sie ein Studiengang beziehungsweise ein Studienfach nicht bestanden haben. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie beim Prüfungsausschuss.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie dann vorlegen, sollten Sie bei der Eidesstattlichen Versicherung angeben, dass Sie ein Studiengang beziehungsweise ein Studienfach endgültig nicht bestanden haben oder zu einer erforderlichen Prüfung nicht mehr zugelassen werden können.
Die unterschriebene Eidesstattliche Versicherung ist Voraussetzung bei jeder Einschreibung in einen Bachelor- , Staatsexamen- oder Masterstudiengang. Bitte beachten Sie, dass die Eidesstattliche Versicherung nicht digital unterschrieben werden darf. Bitte drucken Sie das Dokument daher aus, unterschreiben es handschriftlich und laden das Dokument anschließend eingescannt in RWTHonline hoch.
Bei einer falschen Versicherung an Eides statt drohen strafrechtliche Konsequenzen.